In der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung gilt für den Diebstahlschutz außerhalb des Versicherungsortes:
Auch außerhalb des Versicherungsortes ist das Fahrrad gegen Diebstahl versichert.
- Das Fahrrad muss mit einem verkehrsüblichen Sicherheitsschloss abgeschlossen werden.
Verkehrsüblich bedeutet in dem Zusammenhang 'auf übliche Art und Weise'. Sprich, das Schloss kann ein ganz normales Schloss (Bügelschloss, Kettenschloss o.ä.) aus dem Einzelhandel sein. Rahmen- und Zahlenschlösser sind hiervon ausgeschlossen.
Das Fahrrad sollte jedoch als verschlossen erkennbar sein, und das Schloss natürlich geschlossen sein. Dann gilt das Fahrrad in 'verkehrsüblicher Weise' als geschlossen und gesichert, sodass Versicherungsschutz gewährleistet ist.
Das gegenseitige Verketten von Fahrrädern erfüllt ist die Mindestsicherung nicht.
- Eine Vorgabe für das Schloss gibt es nicht. Zur Sicherung des Fahrrades können Schlösser ohne Mindestkaufpreis verwendet werden. Eine bestimmte Marke wird nicht vorgegeben oder empfohlen.
- Der Kaufbeleg eines Schlosses muss bei Diebstahl dem Versicherer vorgelegt werden (zusammen mit dem Kaufbeleg für das Fahrrad). Sollte eine Rechnung nicht vorliegen, so benötigen Sie eine Bestätigung (oder Rechnungskopie) über die Art und Marke des Schlosses. Sie könnten bspw. bei einem Fahrradhändler eine solche Bestätigung einholen.