In der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung gilt ein gebrauchtes Fahrrad:
Um den Neuwert im Schadensfall nachzuweisen benötigt der Versicherungsnehmer in der Fahrradvollkaskoversicherung die
- Ursprüngliche Originalrechnung des Verkäufers und
- Nachweis über den Kauf des Rades (z.B. Privatkaufvertrag).
Nur der Privatkaufvertrag alleine ist als Nachweis nicht ausreichend.