In der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung startet der Versicherungsschutz ab dem beantragten Versicherungsbeginn – jedoch frühestens einen Tag nach der Antragstellung. Wann Ihr Schutz genau greift, erfahren Sie hier kompakt erklärt.
In der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz ab beantragtem Versicherungsbeginn, frühestens jedoch einen Tag nach Antragstellung.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, den Sie im Antrag als Versicherungsbeginn angegeben haben. Liegt dieser Termin sehr nah am Antragsdatum, greift der Schutz dennoch nicht sofort: Er startet frühestens einen Tag nachdem Sie den Antrag gestellt haben. Diese Angabe ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Ab wann besteht Versicherungsschutz in der Fahrradversicherung?
Der Versicherungsschutz gilt ab dem beantragten Versicherungsbeginn, frühestens jedoch einen Tag nach der Antragstellung.
Beginnt der Schutz sofort nach der Antragstellung?
Nein. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens einen Tag nach der Antragstellung.
Was ist der beantragte Versicherungsbeginn?
Das ist der Zeitpunkt, ab dem der Versicherer Versicherungsschutz gewährt – frühestens jedoch einen Tag nach Antragstellung.
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