In der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz ab beantragtem Versicherungsbeginn, frühestens jedoch einen Tag nach Antragstellung.
In der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz ab beantragtem Versicherungsbeginn, frühestens jedoch einen Tag nach Antragstellung.