In der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung gilt, dass Fahrräder, welche keine Rahmennummer haben, müssen bei der Polizei codiert werden.
Die Rahmen-/Codierungsnummer muss auf der Originalfahrradrechnung vermerkt sein. Ist die Rahmen-/Codierungsnummer nicht auf der Rechnung enthalten, kann bei Antragstellung hilfsweise eine Kopie der Rechnung in Kombination mit dem Serviceheft (mit Rahmen-/Codierungsnummer) oder einem Fahrradpass (mit Rahmen-/Codierungsnummer) o. ä. eingereicht werden.
Ausnahme Onlineshop:
Ist die Rahmen-/Codierungsnummer nicht auf der Originalfahrradrechnung des Onlineshops vermerkt, so ist mit Antragstellung die Rechnungsnummer anzugeben. Zusätzlich benötigen wir zur genauen Identifikation des Fahrrades auch die Angabe der Rahmen-/Codierungsnummer.