In der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung sind folgende Fahrräder nicht versicherbar:
- Fahrräder, welche nicht durch eine Privatperson erworben wurden / nicht zu privaten Zwecken genutzt werden
- welche gewerblich genutzt werden, z. B. Kurier- oder Auslieferungsdienste
Ausnahme: Die gewerbliche Nutzung ist abgedeckt, sofern die private Nutzung überwiegt. Das gilt auch für Menschen, die ein Dienstrad von ihrem Arbeitgeber erhalten, es aber selbst versichern müssen. - Fahrräder die von Privatpersonen ohne Original-Händlerkaufbeleg und ohne Privatkaufvertrag erworben wurden
- Fahrräder für die kein Händlerkaufbeleg vorliegt
- Carbon-Fahrräder
- Fahrräder mit einem Händlerverkaufspreis von mehr als 15.000,- EURO
- Fahrräder, die vom Eigentümer/ Versicherungsnehmer vermietet werden
- Fahrräder welche nicht durch einen Fachbetrieb zusammengebaut wurden, sogenannte Eigenbauten und Umbauten;
- Velomobile/vollverkleidete Fahrräder
- Dirt-Bikes
- Antragsteller, die sich in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden (Insolvenz)
Verträge, die vom Vorversicherer gekündigt wurden
