In der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung sind folgende Fahrräder nicht versicherbar:
- Fahrräder, welche nicht durch eine Privatperson erworben wurden/ nicht zu privaten Zwecken genutzt werden
- Ausnahme: Die gewerbliche Nutzung ist abgedeckt, sofern die private Nutzung überwiegt. Das gilt auch für Menschen, die ein Dienstrad von ihrem Arbeitgeber erhalten, es aber selbst versichern müssen.
- Fahrräder, für die kein Original-Händlerkaufbeleg vorliegt
- Fahrräder mit einem Händlerverkaufspreis von mehr als 15.000,- EURO
- Fahrräder, die vom Eigentümer/ Versicherungsnehmer vermietet werden
- Eigenbauten
- Velomobile/vollverkleidete Fahrräder
- Dirt-Bikes
- Räder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht
- Antragsteller, die sich in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden (Insolvenz).
Fahrräder, für die kein Original-Händlerkaufbeleg vorliegt, sind nicht versicherbar!