Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung müssen Sie das Wiederauffinden abhanden gekommener Sachen unverzüglich schriftlich melden. Wurde bereits eine Entschädigung gezahlt, haben Sie ein Wahlrecht: Geld zurückzahlen oder die Sache dem Versicherer überlassen – hier erfahren Sie, welche Fristen dabei gelten.
Wird der Verbleib abhanden gekommener Sachen ermittelt, so hat der Versicherungsnehmer nach Kenntniserlangung dies dem Versicherer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, so hat er:
- die Entschädigung zurückzuzahlen oder
- die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen.
Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb eines Monats nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.
Der Versicherer behält es sich vor, ausgetauschte Teile vom Fachhändler einzufordern und zu übernehmen.
Was bedeutet das konkret?
Taucht ein gestohlenes oder verlorenes Fahrrad wieder auf, müssen Sie den Versicherer sofort schriftlich informieren. Haben Sie bereits Geld erhalten, dürfen Sie wählen, ob Sie die Zahlung zurückgeben oder das wiedergefundene Rad dem Versicherer überlassen. Für diese Entscheidung haben Sie einen Monat Zeit, nachdem der Versicherer Sie schriftlich dazu aufgefordert hat. Reagieren Sie nicht innerhalb dieser Frist, entscheidet der Versicherer.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn mein gestohlenes Fahrrad wieder auftaucht?
Sobald Sie vom Verbleib der abhanden gekommenen Sache Kenntnis erlangen, müssen Sie dies dem Versicherer unverzüglich schriftlich anzeigen.
Welche Wahl habe ich, wenn bereits eine Entschädigung gezahlt wurde?
Sie können die Entschädigung zurückzahlen oder die wiedererlangte Sache dem Versicherer zur Verfügung stellen.
Wie lange habe ich Zeit, mich zu entscheiden?
Das Wahlrecht ist innerhalb eines Monats nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben.
Was passiert, wenn ich die Frist verstreichen lasse?
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.
Was gilt für ausgetauschte Teile?
Der Versicherer behält es sich vor, ausgetauschte Teile vom Fachhändler einzufordern und zu übernehmen.
