Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung beträgt die Versicherungssumme maximal 15.000 Euro im Tarif Excellent sowie jeweils 10.000 Euro in den Tarifen Exclusiv und Classic. Wie sie sich zusammensetzt und wie die Entschädigungsgrenze bestimmt wird, erfahren Sie hier.
Die Versicherungssumme beträgt maximal 15.000 Euro im Tarif Excellent (in den Tarifen Exclusiv und Classic jeweils 10.000 EUR) und dient der Beitragsberechnung.
Die Versicherungssumme setzt sich zusammen aus:
- dem Händler-Verkaufspreis des Rades einschließlich der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile
- dem lose mit dem Rad verbundenen Zubehör, soweit es auf dem Händler-Kaufbeleg des zu versichernden Fahrrades aufgeführt ist
Die Entschädigungsgrenze ist die Versicherungssumme zuzüglich der Maximalentschädigung für loses Fahrradzubehör / -gepäck gemäß § 4.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherungssumme ist der Wert, mit dem Ihr Fahrrad abgesichert ist und auf dessen Grundlage der Beitrag berechnet wird. Sie ergibt sich aus dem Kaufpreis des Rades samt fest verbundener Teile und dem auf dem Kaufbeleg genannten losen Zubehör. Je nach Tarif gilt eine unterschiedliche Höchstgrenze. Die Entschädigungsgrenze geht über die reine Versicherungssumme hinaus und berücksichtigt zusätzlich das lose Fahrradzubehör und -gepäck.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die maximale Versicherungssumme?
Sie beträgt maximal 15.000 Euro im Tarif Excellent sowie jeweils 10.000 Euro in den Tarifen Exclusiv und Classic.
Wozu dient die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme dient der Beitragsberechnung.
Woraus setzt sich die Versicherungssumme zusammen?
Sie setzt sich zusammen aus dem Händler-Verkaufspreis des Rades einschließlich der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile sowie dem lose mit dem Rad verbundenen Zubehör, soweit es auf dem Händler-Kaufbeleg des zu versichernden Fahrrades aufgeführt ist.
Was ist die Entschädigungsgrenze?
Die Entschädigungsgrenze ist die Versicherungssumme zuzüglich der Maximalentschädigung für loses Fahrradzubehör / -gepäck gemäß § 4.
