Für die Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
1. Entschädigung bei Diebstahl
Der Versicherer erstattet die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal die vereinbarte Versicherungssumme.
2. Entschädigung bei Vandalismus/ Beschädigung
Der Versicherer erstattet die notwendigen Reparaturkosten (Ersatzteile in gleicher Art und Güte und Arbeitslohn), die die Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit wiederherstellen, maximal die vereinbarte Versicherungssumme.
3. Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten der Wiederbeschaffung oder Reparatur (gleicher Art und Güte) nachgewiesen werden (Nachweis durch Original-Händlerkaufbeleg oder Reparaturrechnung).
4. Für Fahrradzubehör und -gepäck gilt:
Die Entschädigungsleistung ist je versicherter Sache (§ 4) auf 300,- EURO begrenzt. Die Maximalentschädigung pro Versicherungsfall beträgt für diese Sachen höchstens 1.000,- EURO. Ver- sichert ist der Neuwert. Im Excellent/Plus-Tarif ist die Maximalentschädigung pro Versicherungsfall auf höchstens 1.500,- EURO und pro versicherter Sache auf 500,- EUR festgelegt.