Für die Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad ohne Hilfsmotor (kein elektrounterstütztes Fahrrad bzw. Pedelec) einschließlich der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile.
Lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör gilt nicht als Fahrradteil im Sinne von § 1 Nr. 1. Gleiches gilt für nachträglich an das Fahrrad angebaute Carbon-gefertigte Teile.
Versichertes Zubehör:
Versichert ist nachfolgend aufgeführtes, lose mit dem Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör und Fahrradgepäck:
- Anhänger
- Kartenmaterial
- Schloss
- Beleuchtung
- Kilometerzähler
- Schlafsack
- Fahrradkompass
- Kindersitz
- Schleppstange
- Fahrradkorb
- Kleidung
- Spiegel
- Fahrradschloss
- Klingel
- Steckschutzblech
- Fahrradtasche
- Kochgeschirr
- Tachometer (keine Multifunktionsgeräte)
- Fahrradwimpel
- Luftmatratze
- Helm
- Luftpumpe
- Trinkflasche
- Hygieneartikel
- Reflektor
- Werkzeug / Flickzeug
- Isomatte
- Regenschutzplane
- Werkzeugtasche
- Kartenhalter
- Sattelkissen
- Zelt