In der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung gilt für Fahrradzubehör und -gepäck:
Wird während des Gebrauchs des versicherten Fahrrades Fahrradzubehör und -gepäck beschädigt oder zerstört, und zwar durch
a) die Straftat eines Dritten;
b) einen Unfall mit dem versicherten Fahrrad;
c) einen Unfall des Transportmittels (gilt nicht für aufgegebenes Fahrradzubehör und -gepäck);
d) Feuer;
leistet der Versicherer hierfür eine Entschädigung, sofern Zubehör und Gepäck auf dem versicherten Fahrrad transportiert wurden oder daran angebracht waren. Darüber hinaus werden Helme und Kleidung auch dann erstattet, wenn sie während der Nutzung des versicherten Rades beschädigt oder zerstört werden.
2. Kommen Fahrradzubehör und -gepäck während des Gebrauchs des versicherten Fahrrades durch die Straftat eines Dritten abhanden, leistet der Versicherer hierfür eine Entschädigung. Darüber hinaus werden Schlösser auch dann erstattet, wenn sie nach Gebrauch des Rades zu dessen Verschluss genutzt werden.
3. Nicht versichert sind Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren.
4. Die Entschädigungsleistung ist je versicherter Sache auf 300,- EURO begrenzt. Die Maximalentschädigung pro Versicherungsfall beträgt für diese Sachen höchstens 1.000,- EURO. Ver- sichert ist der Neuwert. Im Excellent/Plus-Tarif ist die Maximalentschädigung pro Versicherungsfall auf höchstens 1.500,- EURO und pro versicherter Sache auf 500,- EUR festgelegt.
Versichert ist nachfolgend aufgeführtes, lose mit dem Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör und Fahrradgepäck:
- Anhänger,
- Beleuchtung,
- Fahrradkompass,
- Fahrradkorb,
- Fahrradschloss,
- Fahrradtasche,
- Fahrradwimpel,
- Helm,
- Hygieneartikel,
- Isomatte,
- Kartenhalter,
- Kartenmaterial,
- Kilometerzähler,
- Kindersitz,
- Kleidung,
- Kochgeschirr,
- Luftmatratze,
- Luftpumpe,
- Reflektor,
- Sattelkissen,
- Schloss,
- Schlafsack,
- Schleppstange,
- Spiegel,
- Steckschutzblech,
- Tachometer,
- Trinkflasche,
- Werkzeug,
- Flickzeug,
- Werkzeugtasche,
- Zelt