In der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung ist das Fahrrad auch außerhalb des Versicherungsortes gegen Diebstahl geschützt – vorausgesetzt, es wird mit einem verkehrsüblichen Sicherheitsschloss abgeschlossen. Welche Schlösser zulässig sind und welche Belege im Schadenfall nötig sind, erfahren Sie hier.
Auch außerhalb des Versicherungsortes ist das Fahrrad gegen Diebstahl versichert.
1. Verkehrsübliches Sicherheitsschloss:
Das Fahrrad muss mit einem verkehrsüblichen Sicherheitsschloss abgeschlossen werden.
Verkehrsüblich bedeutet in dem Zusammenhang „auf übliche Art und Weise". Sprich, das Schloss kann ein ganz normales Schloss (Bügelschloss, Kettenschloss o. Ä.) aus dem Einzelhandel sein.
Das Fahrrad sollte jedoch als verschlossen erkennbar sein, und das Schloss natürlich geschlossen sein. Dann gilt das Fahrrad in „verkehrsüblicher Weise" als geschlossen und gesichert, sodass Versicherungsschutz gewährleistet ist.
Das gegenseitige Verketten von Fahrrädern erfüllt die Mindestsicherung nicht.
2. Keine Vorgabe für das Schloss:
Eine Vorgabe für das Schloss gibt es nicht. Zur Sicherung des Fahrrades können Schlösser ohne Mindestkaufpreis verwendet werden. Eine bestimmte Marke wird nicht vorgegeben oder empfohlen.
3. Kaufbeleg im Diebstahlfall:
Der Kaufbeleg eines Schlosses muss bei Diebstahl dem Versicherer vorgelegt werden (zusammen mit dem Kaufbeleg für das Fahrrad).
Sollte eine Rechnung nicht vorliegen, so benötigen Sie eine Bestätigung (oder Rechnungskopie) über die Art und Marke des Schlosses. Sie könnten bspw. bei einem Fahrradhändler eine solche Bestätigung einholen.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Fahrrad ist auch unterwegs – außerhalb des Versicherungsortes – gegen Diebstahl abgesichert, solange Sie es abschließen. Dafür genügt ein handelsübliches Schloss aus dem Einzelhandel; teure Marken oder ein Mindestpreis sind nicht erforderlich. Wichtig ist nur, dass das Rad erkennbar verschlossen ist und Sie im Schadenfall die Kaufbelege für Rad und Schloss vorlegen können.
Häufige Fragen
Ist mein Fahrrad auch außerhalb des Versicherungsortes gegen Diebstahl versichert?
Ja. Auch außerhalb des Versicherungsortes ist das Fahrrad gegen Diebstahl versichert, wenn es mit einem verkehrsüblichen Sicherheitsschloss abgeschlossen ist.
Welches Schloss brauche ich für den Versicherungsschutz?
Ein verkehrsübliches Sicherheitsschloss genügt, also ein ganz normales Schloss aus dem Einzelhandel wie ein Bügelschloss oder Kettenschloss. Das Rad sollte als verschlossen erkennbar und das Schloss geschlossen sein.
Gibt es einen Mindestkaufpreis oder eine vorgeschriebene Marke für das Schloss?
Nein. Es gibt keine Vorgabe für das Schloss. Schlösser ohne Mindestkaufpreis können verwendet werden, und eine bestimmte Marke wird nicht vorgegeben oder empfohlen.
Reicht es, mehrere Fahrräder aneinander zu ketten?
Nein. Das gegenseitige Verketten von Fahrrädern erfüllt die Mindestsicherung nicht.
Welche Belege muss ich bei einem Diebstahl vorlegen?
Bei Diebstahl müssen der Kaufbeleg des Schlosses sowie der Kaufbeleg für das Fahrrad vorgelegt werden. Liegt keine Rechnung vor, benötigen Sie eine Bestätigung oder Rechnungskopie über Art und Marke des Schlosses, die Sie beispielsweise bei einem Fahrradhändler einholen können.
