In der Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung sind zahlreiche Tätigkeiten mitversichert – von der Arbeit als Tageseltern und Babysitter über nebenberufliche selbstständige Tätigkeiten bis 6.000 EUR Jahresumsatz bis hin zu Betriebspraktika, ehrenamtlichem Engagement und der Tätigkeit als bestellter Betreuer. Der Tarif Exclusiv erweitert den Schutz zusätzlich.
In der Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung gilt mitversichert:
- Tätigkeit als Tageseltern (unentgeltlich) ohne Begrenzung der Kinderzahl
- Tätigkeit als Tageseltern (auch entgeltlich) ohne Begrenzung der Kinderzahl
- Tätigkeit als Babysitter
- Selbstständige, nebenberufliche Tätigkeiten bis 6.000,- EURO Jahresumsatz
- Teilnahme an einem Betriebspraktikum oder fachpraktischen Unterricht, z. B. Laborarbeiten einer Fach-, Gesamt- und Hochschule oder Universität bis Deckungssumme (max. 10 Mio. EURO)
- Ehrenamtliche Tätigkeiten
- Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Tätigkeit als vormundschaftlich bestellter Betreuer / Vormund
Im Tarif Exclusiv der Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung gilt zusätzlich:
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen
- aus der Ausübung von Sport, ausgenommen der Jagd und dem nicht privaten oder unerlaubten Besitz von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen, Munition und Geschossen sowie Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen, Box- oder Ringkämpfen sowie den Vorbereitungen hierzu (Training).
- als Tageseltern oder als Babysitter. Wird diese Tätigkeit beruflich oder gewerblich ausgeübt, besteht Versicherungsschutz, wenn max. 8 Kinder beaufsichtigt werden,
- für Schäden, die die Tageskinder erleiden, insbesondere aufgrund von Verletzungen der Aufsichtspflicht
- unter Einschluss der gesetzlichen Haftpflicht aus Schäden, die die Tageskinder untereinander oder gegenüber Dritten verursachen, sofern es sich nicht um Geschwister handelt sowie um Schäden der Tageskinder gegenüber den nach Ziffer 1 versicherten Personen wegen Personenschäden. Erlangt das Kind Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Nicht versichert ist jedoch die Ausübung dieser Tätigkeit in Betrieben und Institutionen (z. B. Kindergärten, Kindertagesstätten oder Kinderhorte).
- aus der Teilnahme an einem Betriebspraktikum oder an fachpraktischem Unterricht (z. B. an Fach-, Gesamt- und Hochschulen oder Universitäten) unter Einschluss von Schäden an Einrichtungen (auch Lehrmitteln) und Gebäuden sowie die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an Laborgeräten (auch Maschinen) bis zur Deckungssumme, max. jedoch 10 Mio. EURO.
- aus ehrenamtlicher Tätigkeit oder unentgeltlicher Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements, insbesondere die Mitarbeit
- in der Kranken- und Altenpflege, Behinderten-, Kirchen- und Jugendarbeit
- in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden
- bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten Gruppen
Was bedeutet das konkret?
Neben dem privaten Alltag deckt die Privathaftpflichtversicherung auch bestimmte Tätigkeiten ab, die man häufig ausübt – etwa als Tageseltern, Babysitter, im Ehrenamt oder bei einem Betriebspraktikum. So bleibt man auch in diesen Situationen abgesichert, wenn man versehentlich einen Schaden verursacht. Der Tarif Exclusiv erweitert diesen Schutz noch um weitere Bereiche wie Sport oder soziales Engagement.
Häufige Fragen
Ist die Tätigkeit als Tageseltern mitversichert?
Ja. Sowohl die unentgeltliche als auch die entgeltliche Tätigkeit als Tageseltern ist ohne Begrenzung der Kinderzahl mitversichert. Auch die Tätigkeit als Babysitter ist eingeschlossen.
Bis zu welchem Jahresumsatz sind selbstständige, nebenberufliche Tätigkeiten abgedeckt?
Selbstständige, nebenberufliche Tätigkeiten sind bis 6.000,- EURO Jahresumsatz mitversichert.
Sind ehrenamtliche Tätigkeiten mitversichert?
Ja. Ehrenamtliche Tätigkeiten sind mitversichert. Im Tarif Exclusiv gilt dies zusätzlich für unentgeltliche Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements, etwa in der Kranken- und Altenpflege, in Vereinen oder bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen.
Wie viele Kinder dürfen im Tarif Exclusiv bei beruflicher Tätigkeit als Tageseltern beaufsichtigt werden?
Wird die Tätigkeit als Tageseltern oder Babysitter beruflich oder gewerblich ausgeübt, besteht Versicherungsschutz, wenn maximal 8 Kinder beaufsichtigt werden. Die Ausübung in Betrieben und Institutionen wie Kindergärten, Kindertagesstätten oder Kinderhorten ist jedoch nicht versichert.
Bis zu welcher Summe sind Schäden bei einem Betriebspraktikum abgedeckt?
Schäden aus der Teilnahme an einem Betriebspraktikum oder fachpraktischen Unterricht, einschließlich Schäden an Laborgeräten, sind bis zur Deckungssumme, maximal jedoch 10 Mio. EURO, mitversichert.
