Welche Räder und Schäden die Ammerländer Versicherung in ihrer Fahrradversicherung nicht abdeckt, zeigt dieser Überblick: von gewerblich genutzten oder vermieteten Rädern über Eigenbauten, Velomobile, Dirt-Bikes und Carbon-Fahrräder bis zu Preisgrenzen und generellen Leistungsausschlüssen.
In der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung ist nicht versichert:
- Fahrräder, welche nicht durch eine Privatperson erworben wurden / nicht zu privaten Zwecken genutzt werden
- Ausnahme: Die gewerbliche Nutzung ist abgedeckt, sofern die private Nutzung überwiegt. Das gilt auch für Menschen, die ein Dienstrad von ihrem Arbeitgeber erhalten, es aber selbst versichern müssen.
- Fahrräder, für die kein Original-Händlerkaufbeleg vorliegt
- Fahrräder mit einem Händlerverkaufspreis von mehr als 15.000,- EURO
- Fahrräder, die vom Eigentümer / Versicherungsnehmer vermietet werden
- Fahrräder, welche nicht durch einen Fachbetrieb zusammengebaut wurden, sogenannte Eigenbauten und Umbauten
- Velomobile / vollverkleidete Fahrräder
- Dirt-Bikes
- Carbon-Fahrräder
- Antragsteller, die sich in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden (Insolvenz).
Generelle Ausschlüsse:
- Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat
- Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des Herstellers
- Aufwendungen für Wartungsarbeiten oder Inspektionen
Leistungsausschlüsse:
Nicht versichert sind:
- Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren
- Schäden, die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen (z. B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung)
- Schäden durch Rost oder Oxidation
- Schäden, für die ein Dritter vertraglich einzustehen hat als Hersteller, Verkäufer, aus Reparaturauftrag oder sonstigem vertraglichen Verhältnis
- Schäden und Folgeschäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems oder durch nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten
Was bedeutet das konkret?
Die Fahrradversicherung richtet sich an privat genutzte Räder mit Händlerkaufbeleg. Bestimmte Fahrradarten wie Velomobile, Dirt-Bikes oder Carbon-Fahrräder sind vom Schutz ausgenommen, ebenso Eigenbauten und Umbauten, die nicht von einem Fachbetrieb stammen. Neben diesen Einschränkungen bei den Rädern selbst gibt es Schäden, für die grundsätzlich keine Leistung erfolgt – etwa vorsätzlich verursachte Schäden, reine Schönheitsschäden oder Schäden durch Verschleiß, Wartung und unsachgemäße Ein- und Umbauten.
Häufige Fragen
Ist ein Dienstrad vom Arbeitgeber versichert?
Ja. Die gewerbliche Nutzung ist abgedeckt, sofern die private Nutzung überwiegt. Das gilt auch für Menschen, die ein Dienstrad von ihrem Arbeitgeber erhalten, es aber selbst versichern müssen.
Bis zu welchem Preis ist ein Fahrrad versicherbar?
Fahrräder mit einem Händlerverkaufspreis von mehr als 15.000,- EURO sind nicht versichert.
Sind Carbon-Fahrräder oder Dirt-Bikes abgedeckt?
Nein. Carbon-Fahrräder, Dirt-Bikes sowie Velomobile bzw. vollverkleidete Fahrräder sind nicht versichert.
Sind Kratzer oder Lackschäden mitversichert?
Nein. Schäden, die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen, wie Schrammen oder Schäden an der Lackierung, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Wird ein selbst zusammengebautes Fahrrad versichert?
Nein. Fahrräder, die nicht durch einen Fachbetrieb zusammengebaut wurden, also sogenannte Eigenbauten und Umbauten, sind nicht versichert.
