In der Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung ist der Verlust fremder privater und beruflicher Schlüssel mitversichert – nicht jedoch der Verlust der Schlüssel zur eigenen Wohnung oder zum eigenen Haus. Erfahren Sie, welche Kosten in den Tarifen Exclusiv und Excellent übernommen werden und welche Ansprüche ausgeschlossen bleiben.
Der Schlüsselverlust ist in der Privaten Haftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung wie folgt mitversichert:
- fremde private Wohnungsschlüssel
- fremde berufliche Schlüssel
Der Schlüsselverlust der eigenen privaten Wohnung / Haus ist nicht mitversichert.
Erstattungsgrenzen in den Tarifen Exclusiv und Excellent:
Im Tarif Exclusiv der Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung gilt zusätzlich:
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln oder Code-Karten mit Schlüsselfunktion zu Gebäuden, Räumen, Wohnungen, Tresoren, Schließfächern und für fremde Fahrzeuge (z.B. Miet- und Leasingfahrzeuge), die sich aus privaten Gründen im rechtmäßigen Gewahrsam des Versicherungsnehmers befunden haben.
Fremde Schlüssel oder Code-Karten mit Schlüsselfunktion, die sich aus beruflichen oder ehrenamtlichen Gründen oder im Rahmen einer Vereinstätigkeit im rechtmäßigen Gewahrsam des Versicherungsnehmers befunden haben, sind mitversichert.
Ersetzt werden die Kosten:
- für den Ersatz der Schlüssel oder Code-Karten;
- für einen notwendigen Austausch der Schließanlagen;
- für vorübergehende Notmaßnahmen (Notschloss);
- für die Bewachung des Gebäudes bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde.
Bei Verlust eigener Schlüssel zu einer Zentralschließanlage wird der auf die eigene Wohnung entfallende Anteil des Schadens abgezogen.
Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche:
- aus dem Verlust von Schlüsseln, die dem Arbeitgeber von Kunden oder sonstigen Dritten überlassen wurden;
- aus dem Verlust von Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen;
- aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs).
Was bedeutet das konkret?
Wer fremde Schlüssel verliert – etwa private Wohnungsschlüssel oder beruflich anvertraute Schlüssel – ist über die Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung geschützt. Übernommen werden können unter anderem Kosten für neue Schlüssel, den Austausch der Schließanlage sowie für Notmaßnahmen und Gebäudebewachung. Der Verlust der Schlüssel zur eigenen Wohnung oder zum eigenen Haus fällt jedoch nicht unter den Schutz. Die konkreten Leistungen richten sich nach dem gewählten Tarif und dem Bedingungswerk.
Häufige Fragen
Sind fremde berufliche Schlüssel mitversichert?
Ja, fremde berufliche Schlüssel sind ebenso wie fremde private Wohnungsschlüssel in der Privaten Haftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung mitversichert.
Ist der Verlust meiner eigenen Wohnungsschlüssel abgedeckt?
Nein. Der Schlüsselverlust der eigenen privaten Wohnung beziehungsweise des eigenen Hauses ist nicht mitversichert.
Welche Kosten werden im Tarif Exclusiv ersetzt?
Ersetzt werden die Kosten für den Ersatz der Schlüssel oder Code-Karten, für einen notwendigen Austausch der Schließanlagen, für vorübergehende Notmaßnahmen (Notschloss) sowie für die Bewachung des Gebäudes bis zu 14 Tagen ab Feststellung des Verlusts.
Was gilt bei einer Zentralschließanlage?
Bei Verlust eigener Schlüssel zu einer Zentralschließanlage wird der auf die eigene Wohnung entfallende Anteil des Schadens abgezogen.
Welche Haftpflichtansprüche sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus dem Verlust von Schlüsseln, die dem Arbeitgeber von Kunden oder Dritten überlassen wurden, aus dem Verlust von Möbelschlüsseln und Schlüsseln zu beweglichen Sachen sowie aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes, etwa wegen Einbruchs.
