In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad versichert einschließlich der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile.
Versicherbar sind privat genutzte Fahrräder einschließlich der Teile gemäß Absatz 1 mit einem Händlerverkaufspreis bis insgesamt maximal 15.000,- EURO.
Der Nachweis hat durch die Original-Händlerrechnung, mit Angabe der Rahmennummer sowie der vollständigen Käuferadresse zu erfolgen. Auf die Angabe der Rahmennummer auf der Fahrradrechnung kann verzichtet werden, wenn das versicherte Fahrrad über einen Onlineshop gekauft wurde. Ausgeschlossen sind Räder, die von Privatpersonen ohne die vorbezeichneten Unterlagen und ohne den Privatkaufvertrag erworben wurden.
Lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör gilt nicht als Fahrradteil. Gleiches gilt für nachträglich an das Fahrrad angebaute Teile.
Fahrrad und Fahrradteile
- Neuwertentschädigung, max. 15.000,- EURO
- Diebstahl des Fahrrades
- Verlust des Fahrrades durch Raub / Einbruchdiebstahl
- Teilediebstahl
- Reparatur infolge von
- Unfall (auch mit einem Transportmittel)
- Vandalismus
- Fall- oder Sturzschäden
- Brand, Explosion, Blitzschlag
- Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch
- Verschleiß (in den Tarifen Exclusiv/ Excellent auch Reifen und Bremsen) max. 5 Jahre
- Bedienungsfehlern / unsachgemäße Handhabung
- Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten
- Grobe Fahrlässigkeit
Fahrradzubehör und Fahrradgepäck
Anhänger, Beleuchtung, Fahrradkompass, Fahrradkorb, Fahrradschloss, Fahrradtasche, Fahrradwimpel, Helm, Hygieneartikel, Isomatte, Kartenhalter, Kartenmaterial, Kilometerzähler, Kindersitz, Kleidung, Kochgeschirr, Luftmatratze, Luftpumpe, Reflektor, Regenschutzplane, Sattelkissen, Schloss, Schlafsack, Schleppstange, Spiegel, Steckschutzblech, Tachometer (keine Multifunktionsgeräte), Trinkflasche, Werkzeug / Flickzeug, Werkzeugtasche, Zelt
Schäden durch:
- Diebstahl, Raub, Vandalismus
- Unfall mit dem versicherten Fahrrad
- Unfall eines Transportmittels (gilt nicht für aufgegebenes Fahrradzubehör und -gepäck)
- Feuer
Die Entschädigungsleistung ist pro Versicherungsfall auf 1.000,- EURO und je versicherter Sache auf 300,- EURO begrenzt. Im Tarif Excellent ist die Entschädigung auf 1.500 EUR und je versicherter Sache auf 500,- EUR begrenzt.
Fahrrad-Schutzbrief (nicht im Classic-Tarif enthalten)
- 24-Stunden-Service-Hotline
- Pannenhilfe direkt vor Ort
- Abschleppdienst, wenn eine schnelle Reparatur nicht möglich ist
- Weiter- bzw. Rückfahrt mit dem Taxi oder der Bahn
- Bergung
- Leih-/Mietfahrrad
- Fahrrad-Rücktransport
- Übernachtung im Notfall
- Werkstattvermittlung
Optional: Diebstahl-Zusatzversicherung für Familienfahrräder
Ergänzend zu dem versicherten Pedelec/E-Bike besteht Versicherungsschutz pauschal auch für alle weiteren Fahrräder und Fahrradanhänger im Haushalt des Versicherungsnehmers ausschließlich für Schäden durch Diebstahl. Der Versicherer erstattet die Kosten für ein neues Fahrrad gleicher Art und Güte (Neuwert). Die Entschädigungsleistung ist pro Jahr und Versicherungsfall je nach vertraglicher Vereinbarung auf 1.000,- EURO oder 3.000,- EURO begrenzt.
Fahrrad-Unfallversicherung
Diese ist im Tarif Excellent Plus direkt inkludiert oder kann als Baustein bei den Tarifen Classic und Exclusiv für jährlich 9,90 € ergänzt werden. Die Fahrrad-Unfallversicherung ist speziell auf die Bedürfnisse von Radfahrenden ausgelegt. Der Leistungsumfang erstreckt sich dabei vom Krankenhaustagegeld bis hin zu Zahlungen bei körperlichen Schäden infolge eines Unfalls mit dem Rad.
Leistungsumfang (ohne Selbstbeteiligung)
- Entschädigung bei Diebstahl
Der Versicherer erstattet die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal die vereinbarte Versicherungssumme. - Entschädigung bei Vandalismus/ Beschädigung
Der Versicherer erstattet die notwendigen Reparaturkosten (Ersatzteile in gleicher Art und Güte und Arbeitslohn), die die Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit wiederherstellen, maximal die vereinbarte Versicherungssumme. - Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten der Wiederbeschaffung oder Reparatur (gleicher Art und Güte) nachgewiesen werden (Nachweis durch Original-Händlerkaufbeleg oder Reparaturrechnung).