Mit der Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung sind Sie weltweit geschützt – auch bei Haftpflichtschäden während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts wie Urlaub oder Schüleraustausch. Innerhalb Europas gilt für bestimmte Tarife unbegrenzter Schutz, außerhalb Europas gelten jeweils feste Zeiträume.
Auch wenn Sie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts (z. B. Urlaub, Schüleraustausch) einen Haftpflichtschaden verursachen, sind Sie geschützt.
Versicherungsschutz nach Tarif:
- Für die Tarife Exclusiv und Excellent besteht innerhalb Europas unbegrenzter Versicherungsschutz.
- Außerhalb Europas im Tarif Exclusiv für 5 Jahre.
- Außerhalb Europas im Tarif Excellent für 10 Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz Ihrer Privathaftpflichtversicherung reist mit Ihnen: Auf der ganzen Welt sind Sie abgesichert, wenn Sie unterwegs versehentlich einen Schaden verursachen. Innerhalb Europas gilt der Schutz für die Tarife Exclusiv und Excellent ohne zeitliche Begrenzung. Für Aufenthalte außerhalb Europas gelten je nach Tarif feste Zeiträume.
Häufige Fragen
Gilt die Privathaftpflichtversicherung auch im Ausland?
Ja, die Privathaftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch bei einem Haftpflichtschaden während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts sind Sie geschützt.
Was zählt als vorübergehender Auslandsaufenthalt?
Dazu gehören zum Beispiel Urlaub oder ein Schüleraustausch.
Wie lange gilt der Schutz innerhalb Europas?
Für die Tarife Exclusiv und Excellent besteht innerhalb Europas unbegrenzter Versicherungsschutz.
Wie lange gilt der Schutz außerhalb Europas?
Außerhalb Europas gilt der Schutz im Tarif Exclusiv für 5 Jahre und im Tarif Excellent für 10 Jahre.
