In der Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung ist die Entschädigung bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Erfahren Sie, wie mehrere Schäden zusammengefasst werden, wann ein Selbstbehalt greift, wie Prozess- und Rentenzahlungen behandelt werden und was bei einer verweigerten Erledigung gilt.
1. Begrenzung auf die Versicherungssummen:
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
2. Mehrere Versicherungsfälle als ein Versicherungsfall:
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
- auf derselben Ursache,
- auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem, Zusammenhang oder
- auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen.
3. Selbstbehalt:
Falls besonders vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall mit einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag an der Schadensersatzleistung (Selbstbehalt). Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, ist der Versicherer auch in diesen Fällen zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet.
4. Kosten:
Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
5. Prozesskosten bei Überschreitung der Versicherungssumme:
Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.
6. Rentenzahlungen:
Hat der Versicherungsnehmer an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente vom Versicherer erstattet.
Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles.
Bei der Berechnung des Betrages, mit dem sich der Versicherungsnehmer an laufenden Rentenzahlungen beteiligen muß, wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme übersteigt, werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt.
7. Scheitern der Erledigung eines Haftpflichtanspruchs:
Falls die von dem Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich am Verhalten des Versicherungsnehmers scheitert, hat der Versicherer für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung zahlt im Schadenfall höchstens die vereinbarte Versicherungssumme – auch dann, wenn mehrere Personen mitversichert sind. Schäden mit gleicher Ursache können als ein einziger Fall gewertet werden. Ist ein Selbstbehalt vereinbart, tragen Sie einen festgelegten Teil selbst. Reicht die Versicherungssumme nicht aus, werden Prozess- und Rentenzahlungen anteilig übernommen. Verweigern Sie eine vom Versicherer gewünschte Regelung, müssen Sie den dadurch entstehenden Mehraufwand selbst tragen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die maximale Entschädigung im Schadenfall?
Die Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Das gilt auch, wenn der Versicherungsschutz mehrere entschädigungspflichtige Personen umfasst.
Wann gelten mehrere Schäden als ein Versicherungsfall?
Mehrere Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, wenn sie auf derselben Ursache, auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen. Als Zeitpunkt gilt der erste dieser Versicherungsfälle.
Was ist ein Selbstbehalt?
Falls besonders vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall mit einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag an der Schadensersatzleistung. Der Versicherer bleibt, soweit nicht anders vereinbart, auch dann zur Abwehr unberechtigter Ansprüche verpflichtet.
Werden Kosten auf die Versicherungssumme angerechnet?
Nein. Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Was passiert, wenn ich eine vom Versicherer gewünschte Erledigung verweigere?
Scheitert die vom Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich an Ihrem Verhalten, kommt der Versicherer für den ab der Weigerung entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht auf.
