Bei der Ammerländer Versicherung in der Unfallversicherung können Sie Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer entweder am Gericht des Unternehmenssitzes bzw. der zuständigen Niederlassung oder an dem Gericht Ihres Wohnorts einführen; Klagen des Versicherers gegen Sie richten sich stets nach Ihrem Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthalt.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns sind folgende Gerichte zuständig:
- das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist.
- das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts zuständig. Haben Sie keinen festen Wohnsitz, ist das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Was bedeutet das konkret?
Der Abschnitt legt fest, welches Gericht für Rechtsstreitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag zuständig ist. Wollen Sie gegen den Versicherer klagen, können Sie zwischen dem Gericht am Unternehmens- oder Niederlassungssitz und dem Gericht an Ihrem Wohnort wählen. Klagt der Versicherer gegen Sie, ist das Gericht an Ihrem Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständig.
Häufige Fragen
Wo kann ich als Versicherungsnehmer gegen den Versicherer klagen?
Sie können am Gericht des Unternehmens- oder Niederlassungssitzes, der für Ihren Vertrag zuständig ist, oder am Gericht Ihres Wohnorts klagen. Ohne festen Wohnsitz ist das Gericht am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Welches Gericht ist zuständig, wenn der Versicherer gegen mich klagt?
Dann ist das Gericht Ihres Wohnorts zuständig. Haben Sie keinen festen Wohnsitz, ist das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Was gilt, wenn ich keinen festen Wohnsitz habe?
In diesem Fall tritt an die Stelle des Wohnorts der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts als maßgeblicher Gerichtsstand.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Allgemeine 2017