Bei der Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung zahlen Sie Ihre Beiträge je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich – danach richtet sich die Länge der Versicherungsperiode. Der erste Beitrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig; bei verspäteter Zahlung drohen späterer Beginn des Schutzes, Rücktritt oder Verlust des Versicherungsschutzes. Geregelt sind außerdem Zahlung per SEPA-Lastschrift, die Beitragsrückerstattung bei vorzeitigem Ende und eine beitragsfreie Weiterführung bei versicherten Kindern.
Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode. Sie beträgt:
- bei Monatsbeiträgen einen Monat,
- bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
- bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
- bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
Versicherungssteuer
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / Erster Beitrag
Fälligkeit der Zahlung
Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, müssen Sie den ersten Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen bezahlen.
Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
Wenn Sie den ersten Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.
Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
Rücktritt
Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist.
Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / Folgebeitrag
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Verzug
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine Mahnung von uns erhalten haben.
Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Schaden zu verlangen, der uns durch den Verzug entstanden ist.
Zahlungsfrist
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende Informationen enthält:
- Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und
- die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die mit der Fristüberschreitung verbunden sind.
Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den angemahnten Betrag nicht bezahlt haben, gilt:
- Ab diesem Zeitpunkt besteht bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz.
- Wir können den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten.
Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungsschutz.
Rechtzeitige Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat
Wenn wir die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart haben, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie der Einziehung nicht widersprechen.
Die Zahlung gilt auch als rechtzeitig, wenn der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden kann und Sie nach einer Aufforderung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) unverzüglich zahlen. Wenn Sie es zu vertreten haben, dass der fällige Beitrag nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig eine andere Zahlungsweise zu verlangen.
Sie müssen allerdings erst dann zahlen, wenn wir Sie hierzu in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) aufgefordert haben.
Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags haben wir nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum des Versicherungsschutzes entspricht.
Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern
Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und
- Sie bei Versicherungsbeginn das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten,
- die Versicherung nicht gekündigt war und
- Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde,
gilt Folgendes:
Wir führen die Versicherung mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiter, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Sie können Ihre Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen – danach richtet sich die Versicherungsperiode. Der erste Beitrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig; zahlen Sie zu spät, kann sich der Beginn des Schutzes verschieben oder der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Bei nicht rechtzeitig gezahlten Folgebeiträgen kann eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt werden, nach deren Ablauf der Versicherungsschutz entfällt und gekündigt werden kann. Zusätzlich gibt es Regeln zur SEPA-Lastschrift, zur Beitragsrückerstattung bei vorzeitigem Vertragsende und zur beitragsfreien Weiterführung bei versicherten Kindern.
Häufige Fragen
Wann muss ich den ersten Beitrag bezahlen?
Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen bezahlen, nachdem Sie den Versicherungsschein erhalten haben.
Was passiert, wenn ich einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahle?
Sie geraten auch ohne Mahnung in Verzug. Der Versicherer kann Ihnen in Textform eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Zahlen Sie danach nicht, besteht bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz und der Vertrag kann fristlos gekündigt werden.
Wann gilt meine Zahlung per SEPA-Lastschrift als rechtzeitig?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie der Einziehung nicht widersprechen. Auch bei einem unverschuldet gescheiterten Einzug gilt sie als rechtzeitig, wenn Sie nach einer Aufforderung in Textform unverzüglich zahlen.
Was gilt für den Beitrag, wenn der Vertrag vorzeitig endet?
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum des Versicherungsschutzes entspricht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Allgemeine 2017