Bei der Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung stehen die Rechte aus dem Vertrag ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer zu – auch bei einer Fremdversicherung, wenn also einer anderen Person ein Unfall zustößt. Die Leistungen werden an Sie ausgezahlt, und Sie sind neben der versicherten Person für die Obliegenheiten verantwortlich. Zudem gilt geregelt, was für Rechtsnachfolger sowie für die Übertragung und Verpfändung von Ansprüchen vor Fälligkeit maßgeblich ist.
Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer zu. Das gilt auch dann, wenn die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen ist, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung).
Wir zahlen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag auch dann an Sie aus, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen versicherten Person zugestoßen ist.
Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller
Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
Übertragung und Verpfändung von Ansprüchen
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können vor Fälligkeit ohne unsere Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden.
Was bedeutet das konkret?
Nur der Versicherungsnehmer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben – auch dann, wenn eine andere Person versichert ist und dieser ein Unfall zustößt. Die Leistungen werden an den Versicherungsnehmer ausgezahlt, und er ist neben der versicherten Person für die Einhaltung der Obliegenheiten verantwortlich. Die Regelungen gelten entsprechend für Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller. Vor Fälligkeit dürfen Ansprüche nur mit Zustimmung des Versicherers übertragen oder verpfändet werden.
Häufige Fragen
Wer darf die Rechte aus dem Unfallversicherungsvertrag ausüben?
Ausschließlich der Versicherungsnehmer. Das gilt auch bei einer Fremdversicherung, also wenn die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen ist, die einer anderen Person zustoßen.
An wen wird gezahlt, wenn der Unfall einer anderen versicherten Person passiert?
Die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag werden auch dann an den Versicherungsnehmer ausgezahlt, wenn der Unfall nicht ihm, sondern einer anderen versicherten Person zugestoßen ist.
Kann ich meine Ansprüche aus dem Vertrag vor Fälligkeit übertragen oder verpfänden?
Vor Fälligkeit können die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ohne Zustimmung des Versicherers weder übertragen noch verpfändet werden.
Wer ist für die Einhaltung der Obliegenheiten verantwortlich?
Der Versicherungsnehmer ist neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Allgemeine 2017