Wann die Ammerländer Versicherung in der Unfallversicherung ihre Leistungen auszahlt, hängt vom Abschluss der notwendigen Erhebungen ab: Über die Anerkennung der Leistungspflicht wird innerhalb eines Monats in Textform entschieden, bei der Invaliditätsleistung innerhalb von drei Monaten. Nach Anerkennung erfolgt die Zahlung binnen zwei Wochen, auf Wunsch gibt es angemessene Vorschüsse, und eine höhere Nachzahlung nach Neubemessung wird mit 5 % jährlich verzinst.
Der Versicherer erbringt seine Leistungen, nachdem er die Erhebungen abgeschlossen hat, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs seiner Leistungspflicht notwendig sind. Dazu gilt Folgendes:
Erklärung über die Leistungspflicht
Der Versicherer ist verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären, ob und in welchem Umfang er seine Leistungspflicht anerkennt. Bei der Invaliditätsleistung beträgt die Frist drei Monate.
Die Fristen beginnen, sobald folgende Unterlagen beim Versicherer eingehen:
- Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen.
- Bei Invaliditätsleistung zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrads notwendig ist.
Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln.
Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernimmt der Versicherer. Sonstige Kosten werden nicht übernommen.
Fälligkeit der Leistung
Erkennt der Versicherer den Anspruch an oder hat er sich mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leistet er innerhalb von zwei Wochen.
Vorschüsse
Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlt der Versicherer – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse.
Beispiel: Es steht fest, dass Sie eine Invaliditätsleistung erhalten. Allerdings ist die Höhe der Leistung noch nicht bestimmbar.
Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden.
Neubemessung des Invaliditätsgrads
Nach der Bemessung des Invaliditätsgrads können sich Veränderungen des Gesundheitszustands ergeben.
Sie und der Versicherer sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut ärztlich bemessen zu lassen.
Dieses Recht steht Ihnen und dem Versicherer längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall zu. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre.
- Wenn der Versicherer eine Neubemessung wünscht, teilt er Ihnen dies zusammen mit der Erklärung über seine Leistungspflicht mit.
- Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, müssen Sie dies vor Ablauf der Frist mitteilen.
Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als der Versicherer bereits gezahlt hat, ist der Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer zahlt erst, wenn er alle für die Prüfung nötigen Erhebungen abgeschlossen hat. Er muss innerhalb eines Monats – bei Invaliditätsleistungen innerhalb von drei Monaten – erklären, ob und in welcher Höhe er leistet; die Frist läuft ab Eingang der erforderlichen Nachweise. Nach Anerkennung oder Einigung erfolgt die Zahlung binnen zwei Wochen, und solange die Höhe noch offen ist, kann es auf Wunsch angemessene Vorschüsse geben. Der Invaliditätsgrad kann jährlich neu bemessen werden; eine später festgestellte höhere Leistung wird mit 5 % jährlich verzinst.
Häufige Fragen
Wie schnell muss der Versicherer über meinen Anspruch entscheiden?
Er muss innerhalb eines Monats in Textform erklären, ob und in welchem Umfang er die Leistungspflicht anerkennt. Bei der Invaliditätsleistung beträgt diese Frist drei Monate. Die Fristen beginnen erst, sobald die nötigen Nachweise eingegangen sind.
Wann wird die anerkannte Leistung ausgezahlt?
Erkennt der Versicherer den Anspruch an oder haben Sie sich über Grund und Höhe geeinigt, erfolgt die Zahlung innerhalb von zwei Wochen.
Kann ich schon Geld bekommen, bevor die endgültige Höhe feststeht?
Ja. Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlt der Versicherer auf Ihren Wunsch angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden.
Was passiert, wenn sich der Invaliditätsgrad später verschlechtert?
Sie und der Versicherer können den Invaliditätsgrad jährlich erneut ärztlich bemessen lassen – längstens bis drei Jahre nach dem Unfall, bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bis fünf Jahre. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Leistung als bereits gezahlt, wird der Mehrbetrag mit 5 % jährlich verzinst.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Allgemeine 2017