Der Versicherungsschutz in der Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sofern der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Ein Vertrag mit mindestens einem Jahr Laufzeit verlängert sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Zusätzlich besteht nach einem Versicherungsfall ein Kündigungsrecht für beide Seiten.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Voraussetzung dafür ist, dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen.
Dauer und Ende des Vertrags
Vertragsdauer
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht gekündigt wird. Kündigen können sowohl Sie als auch wir. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragszeit zugehen.
Vertragsbeendigung
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Kündigung nach Versicherungsfall
Sie oder wir können den Vertrag kündigen, wenn wir eine Leistung erbracht haben oder wenn Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits zugegangen sein.
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch am Ende des Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.
Versicherungsjahr
Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.
Ausnahme: Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Beispiel: Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten beträgt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, allerdings nur, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig – unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins – bezahlen. Läuft der Vertrag mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Nach einem Versicherungsfall haben sowohl Sie als auch der Versicherer ein Sonderkündigungsrecht. Ein Versicherungsjahr umfasst grundsätzlich zwölf Monate, wobei das erste Jahr bei krummen Laufzeiten kürzer sein kann.
Häufige Fragen
Ab wann gilt mein Unfallversicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht gekündigt wird. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit zugehen und kann von beiden Seiten erfolgen.
Kann ich nach einer Leistung kündigen?
Ja. Sie oder der Versicherer können den Vertrag kündigen, wenn eine Leistung erbracht wurde oder wenn Sie Klage auf eine Leistung erhoben haben. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits zugehen.
Wie lange dauert ein Versicherungsjahr?
Ein Versicherungsjahr dauert zwölf Monate. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt; die folgenden Versicherungsjahre sind jeweils ganze Jahre.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Allgemeine 2017