Ansprüche aus dem Unfallversicherungsvertrag der Ammerländer Versicherung verjähren nach drei Jahren, wobei sich die Berechnung der Frist nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs richtet. Wird ein Anspruch beim Versicherer geltend gemacht, ist die Verjährung so lange gehemmt, bis die Entscheidung in Textform beim Versicherungsnehmer eingeht.
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Berechnung der Frist richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Aussetzung der Verjährung
Wird ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer geltend gemacht, ist die Verjährung gehemmt. Diese Hemmung gilt von der Geltendmachung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dem Versicherungsnehmer die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht (zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief).
Was bedeutet das konkret?
Wer Ansprüche aus dem Vertrag hat, muss diese innerhalb von drei Jahren geltend machen; danach sind sie verjährt. Wie genau diese Frist berechnet wird, ergibt sich aus den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Sobald ein Anspruch beim Versicherer angemeldet ist, läuft die Verjährungsfrist vorübergehend nicht weiter. Diese Pause dauert so lange, bis die Entscheidung des Versicherers in Textform beim Versicherungsnehmer ankommt.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche geltend zu machen?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Was passiert mit der Verjährungsfrist, wenn ich einen Anspruch beim Versicherer melde?
Sobald ein Anspruch beim Versicherer geltend gemacht wurde, ist die Verjährung gehemmt. Sie läuft während dieser Zeit nicht weiter.
Bis wann gilt die Hemmung der Verjährung?
Die Hemmung gilt von der Geltendmachung des Anspruchs bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers in Textform beim Versicherungsnehmer zugeht, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Allgemeine 2017