Wer bei der Ammerländer Versicherung eine Unfallversicherung hat, richtet Anzeigen und Erklärungen an die Hauptverwaltung oder an die zuständige Geschäftsstelle, die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannt ist. Wichtig ist zudem, jede Anschriften- oder Namensänderung mitzuteilen, da eine per Einschreiben an die letzte bekannte Adresse gesendete Erklärung sonst drei Tage nach Absendung als zugegangen gilt.
Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende Stellen gerichtet werden:
- an unsere Hauptverwaltung oder
- an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen Nachträgen.
Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wollen, gilt Folgendes: Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.
Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres Namens nicht mitteilen.
Was bedeutet das konkret?
Mitteilungen an den Versicherer richten Sie entweder an die Hauptverwaltung oder an die für Sie zuständige Geschäftsstelle, die aus Ihrem Versicherungsschein oder dessen Nachträgen hervorgeht. Anschriften- und Namensänderungen müssen Sie dem Versicherer mitteilen. Versäumen Sie das, gilt eine rechtliche Erklärung, die per Einschreiben an Ihre letzte bekannte Anschrift gesendet wurde, bereits drei Tage nach der Absendung als zugegangen.
Häufige Fragen
An wen soll ich meine Anzeigen und Erklärungen richten?
An die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die für Sie zuständige Geschäftsstelle. Welche Geschäftsstelle das ist, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen Nachträgen.
Muss ich eine neue Adresse melden?
Ja, Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie dem Versicherer mitteilen. Das Gleiche gilt für eine Änderung Ihres Namens.
Was passiert, wenn ich eine Anschriftenänderung nicht melde?
Möchte der Versicherer Ihnen gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben, gilt diese drei Tage nach der Absendung als zugegangen, sofern sie per Einschreiben an Ihre letzte bekannte Anschrift geschickt wurde. Das gilt auch bei einer nicht gemeldeten Namensänderung.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Allgemeine 2017