Bei der Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn ein neuer Unfall durch einen epileptischen Anfall infolge einer früheren Hirnschädigung ausgelöst wird. Zugleich sind bestimmte Unfälle ausgeschlossen – etwa bei vorsätzlichen Straftaten, Kriegs- und Bürgerkriegsereignissen, als Führer oder Besatzungsmitglied von Luftfahrzeugen, bei Motorsport-Rennen und durch Kernenergie.
Die versicherte Person hatte während der Vertragslaufzeit einen Unfall mit einer Hirnschädigung. Ein neuer Unfall ereignet sich durch einen epileptischen Anfall, der auf die alte Hirnschädigung zurückzuführen ist. Wir zahlen für die Folgen des neuen Unfalls.
Ausgeschlossen sind:
- Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht.
- Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind.
Ausnahme: Die versicherte Person wird auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen. In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht. Der Versicherungsschutz erlischt dann am Ende des siebten Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staats, in dem sich die versicherte Person aufhält.
Diese Ausnahme gilt nicht:
- bei Reisen in oder durch Staaten, auf deren Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht,
- für die aktive Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg,
- für Unfälle durch atomare, biologische oder chemische Waffen.
In diesen Fällen gilt der Ausschluss.
Ausgeschlossen sind außerdem Unfälle der versicherten Person:
- als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts, soweit sie nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt (Beispiel: Pilot, Gleitschirm- oder Drachenflieger),
- als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeugs (Beispiel: Funker, Bordmechaniker, Flugbegleiter),
- bei beruflichen Tätigkeiten, die mit Hilfe eines Luftfahrzeugs auszuüben sind (Beispiel: Luftfotograf, Sprühflüge zur Schädlingsbekämpfung).
Ausgeschlossen sind Unfälle der versicherten Person durch die Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen. Teilnehmer ist jeder Fahrer, Beifahrer oder Insasse des Motorfahrzeugs. Rennen sind solche Wettfahrten oder dazugehörige Übungsfahrten, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt.
Ausgeschlossen sind zudem Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind.
Ausgeschlossene Gesundheitsschäden
Was bedeutet das konkret?
Ereignet sich ein neuer Unfall durch einen epileptischen Anfall, der auf eine frühere Hirnschädigung zurückgeht, wird für die Folgen dieses neuen Unfalls geleistet. Daneben gibt es mehrere Situationen, in denen kein Versicherungsschutz besteht: vorsätzliche Straftaten, Kriegs- und Bürgerkriegsereignisse, das Führen oder Mitfliegen in Luftfahrzeugen sowie damit verbundene Berufe, die Teilnahme an Motorsport-Rennen und Schäden durch Kernenergie. Wer im Ausland überraschend von Krieg oder Bürgerkrieg betroffen wird, bleibt zunächst geschützt, allerdings nur bis zum Ende des siebten Tages nach Beginn des Krieges.
Häufige Fragen
Wird gezahlt, wenn ein epileptischer Anfall nach einer alten Hirnschädigung einen neuen Unfall auslöst?
Ja. Wenn ein neuer Unfall durch einen epileptischen Anfall entsteht, der auf eine frühere Hirnschädigung zurückzuführen ist, werden die Folgen dieses neuen Unfalls gezahlt.
Bin ich versichert, wenn ich im Ausland überraschend in einen Krieg gerate?
In diesem Fall gilt der Kriegsausschluss zunächst nicht. Der Versicherungsschutz erlischt jedoch am Ende des siebten Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges in dem Staat, in dem sich die versicherte Person aufhält. Ausgenommen bleiben Reisen in oder durch bereits im Krieg befindliche Staaten, die aktive Teilnahme sowie Unfälle durch atomare, biologische oder chemische Waffen.
Sind Unfälle beim Fliegen versichert?
Nein. Ausgeschlossen sind Unfälle als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts (soweit dafür nach deutschem Recht eine Erlaubnis nötig ist), als sonstiges Besatzungsmitglied sowie bei beruflichen Tätigkeiten, die mit Hilfe eines Luftfahrzeugs ausgeübt werden.
Zählen Motorsport-Rennen zum Versicherungsschutz?
Nein. Unfälle durch die Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen sind ausgeschlossen. Als Teilnehmer gilt jeder Fahrer, Beifahrer oder Insasse; Rennen sind Wettfahrten oder dazugehörige Übungsfahrten, bei denen es auf Höchstgeschwindigkeiten ankommt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Allgemeine 2017