Bei der Ammerländer Versicherung in der Unfallversicherung besteht der vereinbarte Versicherungsschutz für Unfälle, die der versicherten Person zustoßen. Damit legt dieser Grundsatz fest, dass die Leistungen an das Eintreten eines Unfalls bei der versicherten Person geknüpft sind.
Der Versicherer bietet den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der versicherten Person.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Grundsatz besagt, dass der Versicherungsschutz greift, wenn der versicherten Person ein Unfall zustößt. Der Umfang des Schutzes richtet sich nach dem, was vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Wann besteht der Versicherungsschutz bei diesem Unfallschutz?
Der Versicherungsschutz besteht bei Unfällen der versicherten Person im vereinbarten Umfang.
Wer ist durch diesen Grundsatz geschützt?
Geschützt ist die versicherte Person, wenn ihr ein Unfall zustößt.
Ist der Umfang des Versicherungsschutzes festgelegt?
Es gilt der vereinbarte Versicherungsschutz. Der genaue Umfang hängt vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Allgemeine 2017