Bei der Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung gilt auch eine erhöhte Kraftanstrengung als Unfall, wenn sich die versicherte Person dadurch ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln zerrt oder zerreißt – Meniskus und Bandscheiben sind davon jedoch ausgenommen.
Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt.
Beispiel: Die versicherte Person stützt einen schweren Gegenstand ab und verrenkt sich dabei das Ellenbogengelenk.
Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt.
Beispiel: Die versicherte Person zerrt sich bei einem Klimmzug die Muskulatur am Unterarm.
Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht erfasst.
Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.
Was bedeutet das konkret?
Der erweiterte Unfallbegriff sorgt dafür, dass auch bestimmte Schäden aus einer erhöhten Kraftanstrengung als Unfall zählen. Dazu gehören verrenkte Gelenke an Gliedmaßen oder Wirbelsäule sowie gezerrte oder zerrissene Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln. Schäden an Meniskus und Bandscheiben fallen ausdrücklich nicht darunter. Ob eine Kraftanstrengung als erhöht gilt, richtet sich nach den individuellen körperlichen Verhältnissen der versicherten Person.
Häufige Fragen
Zählt eine Verrenkung durch besonders starke Anstrengung als Unfall?
Ja. Verrenkt sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule, gilt dies als Unfall.
Sind Schäden an Meniskus oder Bandscheibe mitversichert?
Nein. Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln und werden von dieser Regelung nicht erfasst.
Was ist unter einer erhöhten Kraftanstrengung zu verstehen?
Das ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Für die Beurteilung sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person maßgeblich.
Welche Verletzungen an Muskeln und Bändern sind erfasst?
Erfasst sind Zerrungen oder Risse von Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule, sofern sie durch eine erhöhte Kraftanstrengung entstehen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Allgemeine 2017