Bei der Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung bestimmt die Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person maßgeblich die Beitragshöhe, weshalb jede berufliche Veränderung unverzüglich gemeldet werden muss. Ergeben sich daraus niedrigere oder höhere Versicherungssummen, gelten für den Zeitpunkt der Wirksamkeit klare Regeln – auf Wunsch kann der Vertrag aber auch mit den bisherigen Versicherungssummen und angepasstem Beitrag fortgeführt werden.
Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung des Beitrags ist das für Ihren Vertrag geltende Berufsgruppenverzeichnis.
Mitteilung der Änderung
Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. Nicht darunter fallen:
- freiwilliger Wehrdienst
- militärische Reserveübungen
- befristete freiwillige soziale Dienste (z. B. Bundesfreiwilligendienst)
Auswirkungen der Änderung
Ergeben sich für die neue Berufstätigkeit oder Beschäftigung bei gleichbleibendem Beitrag nach dem vereinbarten Tarif niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Ergeben sich dagegen höhere Versicherungssummen, gelten diese, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Auch die neu errechneten Versicherungssummen gelten für berufliche und außerberufliche Unfälle.
Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Weil der Beruf oder die Beschäftigung die Beitragshöhe beeinflusst, muss eine berufliche Veränderung dem Versicherer unverzüglich mitgeteilt werden. Bestimmte Dienste wie freiwilliger Wehrdienst, Reserveübungen oder befristete freiwillige soziale Dienste zählen dabei nicht als solche Änderung. Führen die neuen Angaben bei gleichem Beitrag zu niedrigeren oder höheren Versicherungssummen, gelten unterschiedliche Zeitpunkte für deren Wirksamkeit. Wer möchte, kann den Vertrag stattdessen mit den bisherigen Versicherungssummen und angepasstem Beitrag fortführen.
Häufige Fragen
Muss ich einen Berufswechsel der Versicherung melden?
Ja, eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie dem Versicherer unverzüglich mitteilen.
Zählt der Bundesfreiwilligendienst als meldepflichtige Änderung?
Nein. Freiwilliger Wehrdienst, militärische Reserveübungen und befristete freiwillige soziale Dienste wie der Bundesfreiwilligendienst gelten nicht als mitzuteilende Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung.
Ab wann gelten die neuen Versicherungssummen nach einem Berufswechsel?
Ergeben sich niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf eines Monats ab der Änderung. Ergeben sich höhere Versicherungssummen, gelten diese, sobald Ihre Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Kann ich meine bisherigen Versicherungssummen trotz Berufswechsel behalten?
Ja, auf Ihren Wunsch wird der Vertrag mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weitergeführt, sobald Ihre Mitteilung zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Allgemeine 2017