Bei der Ammerländer Versicherung wird die Unfallversicherung eines Kindes nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem es 18 Jahre alt wird, automatisch auf den Erwachsenentarif umgestellt. Der Versicherungsnehmer hat dabei ein Wahlrecht zwischen gleichbleibendem Beitrag mit reduzierten Versicherungssummen oder unveränderten Summen bei höherem Beitrag – und erfährt, was ohne rechtzeitige Wahl passiert.
Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, stellen wir die Versicherung auf den bei Abschluss des Vertrags gültigen Erwachsenentarif um.
Dabei haben Sie folgendes Wahlrecht:
- Sie zahlen den bisherigen Beitrag, und wir reduzieren die Versicherungssummen entsprechend.
- Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen, und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag.
Wir werden Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht informieren. Haben Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres noch keine Wahl getroffen, führen wir den Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fort.
Was bedeutet das konkret?
Wird das versicherte Kind 18 Jahre alt, wechselt der Vertrag nach dem laufenden Versicherungsjahr in den Erwachsenentarif. Sie können dann wählen, ob Ihr Beitrag gleich bleibt und dafür die Versicherungssummen sinken, oder ob die Summen erhalten bleiben und Sie einen höheren Beitrag zahlen. Treffen Sie innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des neuen Versicherungsjahres keine Wahl, wird der Vertrag automatisch mit reduzierten Versicherungssummen weitergeführt.
Häufige Fragen
Wann wird der Kinder-Tarif auf den Erwachsenentarif umgestellt?
Die Umstellung erfolgt nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Umgestellt wird auf den bei Vertragsabschluss gültigen Erwachsenentarif.
Welche Wahlmöglichkeiten habe ich bei der Umstellung?
Sie können entweder den bisherigen Beitrag weiterzahlen, wobei die Versicherungssummen entsprechend reduziert werden, oder die bisherigen Versicherungssummen behalten und dafür einen entsprechend höheren Beitrag zahlen.
Was passiert, wenn ich keine Wahl treffe?
Wenn Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres keine Wahl getroffen haben, wird der Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fortgeführt.
Werde ich über mein Wahlrecht informiert?
Ja, der Versicherer informiert Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Allgemeine 2017