Bei der Ammerländer Versicherung in der Unfallversicherung greift die Übergangsleistung, wenn die versicherte Person nach einem Unfall ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen mehr als sechs Monate lang zu mindestens 50 Prozent in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt bleibt. Daneben regeln die Bedingungen Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Todesfallleistung, Kurkostenbeihilfe und die Kosten für kosmetische Operationen samt Fristen und Voraussetzungen.
Übergangsleistung
Die Übergangsleistung wird gezahlt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die versicherte Person ist unfallbedingt im beruflichen oder außerberuflichen Bereich beeinträchtigt.
- Die Beeinträchtigung besteht ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen.
- Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit ist zu mindestens 50 Prozent beeinträchtigt.
- Die Beeinträchtigung dauert, vom Unfalltag an gerechnet, ununterbrochen mehr als 6 Monate an.
Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von 7 Monaten nach dem Unfall bei uns durch ein ärztliches Attest geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Beeinträchtigung von mehr als 6 Monaten ausgehen. Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben.
Beispiel: Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzungen erlitten und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen die Übergangsleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Krankenhaustagegeld
Voraussetzungen für die Leistung:
- Die versicherte Person ist unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung oder
- die versicherte Person unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation und ist deswegen für mindestens 2 Tage ununterbrochen und vollständig in der Ausübung ihres Berufs beeinträchtigt.
War die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig, kommt es auf die allgemeine Fähigkeit an, Arbeit zu leisten.
Kuren oder Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
Höhe und Dauer der Leistung: Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld
- für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens für 2 Jahre ab dem Tag des Unfalls.
- für 2 Tage bei ambulanten chirurgischen Operationen.
Genesungsgeld
Voraussetzung für diese Leistung: Die versicherte Person ist aus der vollstationären Behandlung entlassen worden und hatte Anspruch auf Krankenhaustagegeld.
Höhe und Dauer der Leistung: Das Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens für 100 Tage.
Todesfallleistung
Voraussetzungen für die Leistung: Die versicherte Person stirbt unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall. Beachten Sie dann die Verhaltensregeln.
Art und Höhe der Leistung: Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Kurkostenbeihilfe
Der Versicherer zahlt nach einem unter den Vertrag fallenden Unfall eine Kurkostenbeihilfe bis zur Höhe des im Versicherungsschein angegebenen Betrages, wenn die versicherte Person
- innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltag an gerechnet,
- wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen
- eine medizinisch notwendige Kur von mindestens 3 Wochen Dauer durchgeführt hat.
Die medizinische Notwendigkeit der Kur und der Zusammenhang mit dem Unfallereignis ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Maßnahmen, bei denen die ärztliche Behandlung der Unfallfolgen im Vordergrund steht, gelten nicht als Kur.
Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Die Beihilfe wird für jeden Unfall nur einmal gezahlt.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Der im Versicherungsschein festgelegte Höchstbetrag für den Kostenersatz nimmt an einer dynamischen Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.
Kosten für kosmetische Operationen
Voraussetzungen für die Leistung: Die versicherte Person hat sich einer kosmetischen Operation unterzogen, um eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbilds zu beheben.
Soweit Zähne betroffen sind, gehören nur Schneide- und Eckzähne zum äußeren Erscheinungsbild.
Die kosmetische Operation erfolgt
- durch einen Arzt,
- nach Abschluss der Heilbehandlung und
- bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen vor Vollendung des 21. Lebensjahres.
Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z. B. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet.
Art und Höhe der Leistung: Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene
- Arzthonorare und sonstige Operationskosten,
- notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus,
- Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten
insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Die Übergangsleistung gibt es, wenn ein Unfall die Leistungsfähigkeit über sechs Monate hinaus um mindestens 50 Prozent mindert, und diese Beeinträchtigung muss innerhalb von sieben Monaten ärztlich gemeldet werden. Daneben gibt es Krankenhaustagegeld bei stationärer Behandlung oder ambulanten Operationen, ein Genesungsgeld nach der Entlassung sowie eine Todesfallleistung, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres unfallbedingt stirbt. Zusätzlich werden unter bestimmten Voraussetzungen eine Kurkostenbeihilfe und die Kosten für kosmetische Operationen zur Behebung unfallbedingter Beeinträchtigungen übernommen.
Häufige Fragen
Wann besteht Anspruch auf die Übergangsleistung?
Wenn die versicherte Person unfallbedingt und ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen zu mindestens 50 Prozent in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist und diese Beeinträchtigung vom Unfalltag an ununterbrochen mehr als 6 Monate andauert.
Bis wann muss ich die Beeinträchtigung für die Übergangsleistung melden?
Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von 7 Monaten nach dem Unfall durch ein ärztliches Attest geltend machen. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann ein Fristversäumnis entschuldigt werden, etwa wenn schwere unfallbedingte Kopfverletzungen die Kontaktaufnahme verhindert haben.
Wie lange wird Krankenhaustagegeld gezahlt?
Das vereinbarte Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung gezahlt, längstens für 2 Jahre ab dem Unfalltag. Bei ambulanten chirurgischen Operationen wird es für 2 Tage gezahlt.
Werden Kosten für eine kosmetische Operation nach einem Unfall erstattet?
Ja, wenn die Operation eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbilds behebt, durch einen Arzt nach Abschluss der Heilbehandlung erfolgt und – bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen vor Vollendung des 21. Lebensjahres – durchgeführt wird. Voraussetzung ist zudem, dass kein Dritter zur Kostenerstattung verpflichtet ist oder dies bestreitet. Erstattet werden Arzthonorare, Operations-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sowie Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Allgemeine 2017