Bei der Ammerländer Versicherung in der Unfallversicherung gilt ein Unfall dann, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Dieses Ereignis wird als Unfallereignis bezeichnet.
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Was bedeutet das konkret?
Von einem Unfall wird gesprochen, wenn ein plötzliches Ereignis von außen auf den Körper der versicherten Person einwirkt. Dieses Ereignis wird als Unfallereignis bezeichnet. Zusätzlich muss die versicherte Person dadurch unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden.
Häufige Fragen
Wann liegt nach diesen Bedingungen ein Unfall vor?
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Was ist mit dem Begriff Unfallereignis gemeint?
Als Unfallereignis wird das plötzlich von außen auf den Körper der versicherten Person wirkende Ereignis bezeichnet.
Muss die Gesundheitsschädigung freiwillig oder unfreiwillig eintreten?
Die Gesundheitsschädigung muss unfreiwillig erlitten werden, damit ein Unfall vorliegt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Allgemeine 2017