Bei der Ammerländer Versicherung endet die vereinbarte Unfallversicherung, sobald das 75. Lebensjahr vollendet ist. Ab diesem Zeitpunkt gelten ein eingeschränktes Leistungsangebot und ein neuer Tarif, worüber der Versicherungsnehmer rechtzeitig zur Hauptfälligkeit schriftlich informiert wird.
Ab dem vollendeten 75. Lebensjahr endet die vereinbarte Unfallversicherung. Es gelten ein eingeschränktes Leistungsangebot und ein neuer Tarif. Hierüber werden Sie entsprechend zur Hauptfälligkeit rechtzeitig schriftlich informiert.
Was bedeutet das konkret?
Sobald Sie das 75. Lebensjahr vollendet haben, läuft die bisher vereinbarte Unfallversicherung aus. An ihre Stelle treten ein eingeschränktes Leistungsangebot und ein neuer Tarif. Der Versicherer teilt Ihnen dies rechtzeitig zur Hauptfälligkeit schriftlich mit.
Häufige Fragen
Was passiert mit meiner Unfallversicherung, wenn ich 75 werde?
Mit dem vollendeten 75. Lebensjahr endet die vereinbarte Unfallversicherung. Ab diesem Zeitpunkt gelten ein eingeschränktes Leistungsangebot und ein neuer Tarif.
Werde ich über die Änderungen ab dem 75. Lebensjahr informiert?
Ja, über das eingeschränkte Leistungsangebot und den neuen Tarif werden Sie rechtzeitig zur Hauptfälligkeit schriftlich informiert.
Bleibt der Leistungsumfang nach dem 75. Lebensjahr gleich?
Nein, ab dem vollendeten 75. Lebensjahr gelten ein eingeschränktes Leistungsangebot und ein neuer Tarif.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Allgemeine 2017