Bei der Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung sind Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Eine Ausnahme greift jedoch, wenn ein versichertes Unfallereignis diese Gesundheitsschäden zu mehr als 50 Prozent verursacht hat – dann gilt der Ausschluss nicht.
Für die folgenden Gesundheitsschäden besteht kein Versicherungsschutz:
- Schäden an Bandscheiben
- Blutungen aus inneren Organen
- Gehirnblutungen
Ausnahme
Der Ausschluss gilt nicht, wenn beide der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ein Unfallereignis hat diese Gesundheitsschäden überwiegend verursacht. Überwiegend bedeutet: zu mehr als 50 %.
- Für dieses Unfallereignis besteht Versicherungsschutz nach diesem Vertrag.
In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich zahlt die Versicherung nicht für Bandscheibenschäden, Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Wenn ein versichertes Unfallereignis diese Schäden zu mehr als der Hälfte verursacht hat, besteht doch Versicherungsschutz. Es müssen also beide Bedingungen erfüllt sein – die überwiegende Verursachung durch das Unfallereignis und der bestehende Versicherungsschutz für dieses Ereignis.
Häufige Fragen
Sind Bandscheibenschäden über die Unfallversicherung abgedeckt?
Schäden an Bandscheiben sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn ein versichertes Unfallereignis den Schaden zu mehr als 50 % verursacht hat.
Wann greift die Ausnahme vom Ausschluss für Gehirnblutungen oder Blutungen aus inneren Organen?
Die Ausnahme greift, wenn ein Unfallereignis diese Gesundheitsschäden überwiegend, also zu mehr als 50 %, verursacht hat und für dieses Unfallereignis Versicherungsschutz nach dem Vertrag besteht.
Was bedeutet "überwiegend verursacht" in diesem Zusammenhang?
Überwiegend bedeutet, dass das Unfallereignis den Gesundheitsschaden zu mehr als 50 % verursacht hat.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Allgemeine 2017