Wie Überschüsse bei der Privathaftpflicht der Ammerländer Versicherung verwendet werden, hängt von der Rückstellung für Beitragsrückerstattung ab: Der nach Abschreibungen und Rückstellungen verbleibende Überschuss fließt hier hinein und darf ausschließlich für Beitragsrückerstattungen genutzt werden. Der Vorstand entscheidet über Auszahlung oder Anrechnung, verteilt wird nach Höhe der geleisteten Beiträge an die berechtigten Mitglieder.
Der nach Vornahme der Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rücklagen und Rückstellungen verbliebene Überschuss ist der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zuzuführen. Diese Rückstellung darf nur für Beitragsrückerstattungen verwendet werden.
Der Vorstand kann beschließen, ob und in welcher Höhe Beiträge aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattungen an die Mitglieder auszuzahlen oder auf die Beiträge und Nachschüsse des folgenden Geschäftsjahres anzurechnen sind.
Die Verteilung hat im Verhältnis zur Höhe der geleisteten Beiträge zu erfolgen. Rückerstattungsberechtigt sind alle Versicherungsnehmer, die am Anfang eines Geschäftsjahres, in dem die Beitragsrückerstattung gewährt wird, Mitglieder des Vereins sind und es auch während des gesamten vorherigen Geschäftsjahres waren.
Wird beschlossen, die Beitragsrückerstattung auf Nachschüsse anzurechnen, sind alle nachschusspflichtigen Versicherungsnehmer rückerstattungsberechtigt.
Was bedeutet das konkret?
Der übrig gebliebene Überschuss wandert in eine Rückstellung, die ausschließlich dazu dient, den Mitgliedern Beiträge zurückzuerstatten. Der Vorstand entscheidet, ob und wie viel davon ausgezahlt oder auf künftige Beiträge und Nachschüsse angerechnet wird. Verteilt wird das Geld nach dem Anteil der gezahlten Beiträge, wobei nur langjährige Mitglieder berechtigt sind. Bei Anrechnung auf Nachschüsse profitieren alle nachschusspflichtigen Versicherungsnehmer.
Häufige Fragen
Wofür darf die Rückstellung für Beitragsrückerstattung genutzt werden?
Diese Rückstellung darf ausschließlich für Beitragsrückerstattungen verwendet werden. Ihr wird der Überschuss zugeführt, der nach Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rücklagen und Rückstellungen verbleibt.
Wer entscheidet über die Auszahlung von Beitragsrückerstattungen?
Der Vorstand kann beschließen, ob und in welcher Höhe Beiträge aus der Rückstellung an die Mitglieder ausgezahlt oder auf die Beiträge und Nachschüsse des folgenden Geschäftsjahres angerechnet werden.
Wer ist rückerstattungsberechtigt?
Berechtigt sind alle Versicherungsnehmer, die zu Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Rückerstattung gewährt wird, Mitglieder des Vereins sind und es auch während des gesamten vorherigen Geschäftsjahres waren. Wird auf Nachschüsse angerechnet, sind alle nachschusspflichtigen Versicherungsnehmer berechtigt.
Nach welchem Maßstab wird die Beitragsrückerstattung verteilt?
Die Verteilung erfolgt im Verhältnis zur Höhe der geleisteten Beiträge.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Exclusiv 2026