Bei der Ammerländer Versicherung in der Privathaftpflicht können Mitglieder zu Nachschuss-Beiträgen verpflichtet werden, wenn Einnahmen, Rückstellungen und Rücklagen in einem Geschäftsjahr nicht zur Deckung der Ausgaben ausreichen. Der Nachschuss ist auf höchstens einen Jahresbeitrag begrenzt und richtet sich nach den zuletzt gezahlten Beträgen.
Reichen die Einnahmen sowie die Rückstellungen und die verfügbaren Rücklagen in einem Geschäftsjahr nicht aus, um die Ausgaben zu decken, sind die Mitglieder verpflichtet, Nachschuss-Beiträge zu leisten. Diese sind begrenzt auf die Höhe eines Jahresbeitrages. Die Höhe bemisst sich nach dem Verhältnis der im letzten Geschäftsjahr gezahlten Beträge.
Auch die Mitglieder, die im Laufe des Geschäftsjahres ausgeschieden sind, müssen zu den Nachschuss-Beiträgen beitragen.
Zur Zahlung des Nachschussbeitrages werden die Mitglieder in gleicher Weise aufgefordert wie zur Zahlung der laufenden Jahresbeiträge. Die Verzugsfolgen richten sich nach dem aktuellen Versicherungsvertragsgesetz.
Über die Festsetzung der Nachschüsse und deren Höhe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.
Was bedeutet das konkret?
Wenn das Geld eines Geschäftsjahres nicht ausreicht, um alle Ausgaben zu decken, müssen die Mitglieder eine zusätzliche Zahlung leisten. Diese Nachzahlung ist auf maximal einen Jahresbeitrag beschränkt und richtet sich nach den zuletzt gezahlten Beträgen. Auch wer im Laufe des Jahres ausgeschieden ist, muss sich daran beteiligen. Über die Nachschüsse und ihre Höhe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.
Häufige Fragen
Wann müssen Mitglieder einen Nachschuss zahlen?
Wenn die Einnahmen sowie die Rückstellungen und die verfügbaren Rücklagen in einem Geschäftsjahr nicht ausreichen, um die Ausgaben zu decken, sind die Mitglieder zu Nachschuss-Beiträgen verpflichtet.
Wie hoch kann ein Nachschuss-Beitrag maximal ausfallen?
Der Nachschuss-Beitrag ist auf die Höhe eines Jahresbeitrages begrenzt. Die Höhe richtet sich nach dem Verhältnis der im letzten Geschäftsjahr gezahlten Beträge.
Müssen auch ausgeschiedene Mitglieder einen Nachschuss leisten?
Ja, auch die im Laufe des Geschäftsjahres ausgeschiedenen Mitglieder müssen zu den Nachschuss-Beiträgen beitragen.
Wer entscheidet über die Höhe der Nachschüsse?
Über die Festsetzung der Nachschüsse und deren Höhe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Exclusiv 2026