Bei der Privathaftpflicht der Ammerländer Versicherung zahlen die Mitglieder ihre Beiträge jährlich im Voraus, und zwar nach den Tarifen, die der Vorstand festgelegt hat; gerät ein Mitglied mit der Zahlung in Verzug, greifen die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes.
Die Mitglieder müssen ihre Beiträge jährlich im Voraus entrichten. Maßgeblich sind dabei die Tarife, die der Vorstand beschlossen hat.
Gerät ein Mitglied mit der Zahlung in Verzug, gilt das Versicherungsvertragsgesetz.
Was bedeutet das konkret?
Die Beiträge werden einmal im Jahr im Voraus fällig. Wie hoch sie ausfallen, richtet sich nach den vom Vorstand beschlossenen Tarifen. Zahlt ein Mitglied nicht rechtzeitig, kommen die Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes zur Anwendung.
Häufige Fragen
Wann muss ich meinen Beitrag bezahlen?
Die Beiträge sind jährlich im Voraus zu entrichten.
Wonach richtet sich die Höhe meines Beitrags?
Die Höhe richtet sich nach den Tarifen, die der Vorstand beschlossen hat.
Was passiert, wenn ich meinen Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Für den Fall des Verzuges eines Mitgliedes gilt das Versicherungsvertragsgesetz.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Exclusiv 2026