Bei der Ammerländer Versicherung in der Privathaftpflicht können Vereinsmitglieder eigene Anträge an die Mitgliedervertreterversammlung stellen, sofern sie nicht die Geschäftsführung betreffen und bis zum 1. Februar schriftlich beim Vorstand eingehen. Notwendig sind die Unterschriften von mindestens 200 Mitgliedern mit Angabe der Mitglieds-Nummer, damit ein Antrag zur Beschlussfassung kommt.
Mitglieder des Vereins können Anträge zur Beschlussfassung durch die Mitgliedervertreterversammlung einreichen. Voraussetzung ist, dass diese Anträge nicht Fragen der Geschäftsführung betreffen. Die Anträge sind spätestens am 1. Februar des jeweiligen Jahres schriftlich beim Vorstand einzureichen.
Gegebenenfalls kann ein Mitgliedervertreter mit der Begründung beauftragt werden. Alternativ kann das Vereinsmitglied in die Mitgliedervertreterversammlung eingeladen werden.
Entsprechende Anträge müssen von mindestens 200 Mitgliedern des Vereins unter Angabe der Mitglieds-Nr. unterzeichnet sein.
Anträge, die nicht auf dem Tagesordnungspunkt stehen, können in der Mitgliedervertreterversammlung nur dann zum Beschluss gefasst werden, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt.
Was bedeutet das konkret?
Vereinsmitglieder haben das Recht, eigene Anträge für die Mitgliedervertreterversammlung einzubringen, solange es dabei nicht um Fragen der Geschäftsführung geht. Damit ein Antrag berücksichtigt wird, muss er bis spätestens 1. Februar schriftlich beim Vorstand vorliegen und von mindestens 200 Mitgliedern mit ihrer Mitglieds-Nummer unterschrieben sein. Anträge, die nicht auf der Tagesordnung stehen, können nur beschlossen werden, wenn niemand widerspricht.
Häufige Fragen
Bis wann muss ein Antrag beim Vorstand eingereicht werden?
Anträge müssen spätestens am 1. Februar des jeweiligen Jahres schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
Wie viele Unterschriften sind für einen Antrag nötig?
Ein Antrag muss von mindestens 200 Mitgliedern des Vereins unter Angabe der Mitglieds-Nr. unterzeichnet sein.
Welche Anträge dürfen Mitglieder überhaupt stellen?
Mitglieder können nur Anträge stellen, die nicht Fragen der Geschäftsführung betreffen. Diese werden dann zur Beschlussfassung durch die Mitgliedervertreterversammlung eingereicht.
Können auch Anträge beschlossen werden, die nicht auf der Tagesordnung stehen?
Ja, aber nur dann, wenn sich in der Mitgliedervertreterversammlung kein Widerspruch dagegen erhebt.
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