Bei der Ammerländer Versicherung in der Privathaftpflicht bildet der Verein eine Verlustrücklage von mindestens 20 % der Beitragseinnahme für eigene Rechnung, um außergewöhnliche Verluste aus dem Geschäftsbetrieb abzudecken. Solange dieser Mindestbetrag noch nicht erreicht ist, fließt ihr der volle Jahresüberschuss zu; danach mindestens 10 % des Überschusses, und die Entnahme ist auf 25 % pro Jahr begrenzt.
Zur Deckung eines außergewöhnlichen Verlustes aus dem Geschäftsbetrieb wird eine Rücklage (Verlustrücklage) gebildet. Sie beträgt mindestens 20 % der Beitragseinnahme für eigene Rechnung.
Solange die Verlustrücklage den Mindestbetrag noch nicht erreicht hat – oder ihn nach einer Entnahme noch nicht wieder erreicht hat –, fließt ihr der volle Jahresüberschuss zu.
Ergibt sich nach Erreichung der Mindestrücklage beim Ablauf eines Geschäftsjahres, dass die Einnahmen des Vereins die Ausgaben übersteigen, so fließen dieser Rücklage mindestens 10 % des Überschusses zu. Das gilt so lange, bis die Rücklage 20 % der Beitragseinnahmen für eigene Rechnung erreicht oder wieder erreicht hat.
Die Mitgliedervertretung kann darüber hinaus – auf Vorschlag des Vorstandes – weitere Teile des Jahresüberschusses der Verlustrücklage zuführen.
Diese Rücklage darf in einem Jahr nur bis zu 25 % ihrer Gesamtsumme verwendet werden. Und auch nur insoweit, als sie den Betrag der Mindestrücklage nicht unterschreitet. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde kann in einzelnen Geschäftsjahren davon abgewichen werden.
Neben der Verlustrücklage können andere Gewinnrücklagen (freie Rücklagen) gebildet werden.
Was bedeutet das konkret?
Der Verein legt Geld zur Seite, um außergewöhnliche Verluste im Geschäftsbetrieb auffangen zu können. Diese Verlustrücklage soll mindestens 20 % der Beitragseinnahme für eigene Rechnung betragen. Bis dieser Betrag erreicht ist, fließt der gesamte Jahresüberschuss hinein; danach mindestens 10 % des Überschusses. Pro Jahr darf höchstens ein Viertel der Rücklage genutzt werden, ohne die Mindesthöhe zu unterschreiten.
Häufige Fragen
Wie hoch muss die Verlustrücklage mindestens sein?
Die Verlustrücklage wird mindestens in Höhe von 20 % der Beitragseinnahme für eigene Rechnung gebildet.
Wie wird die Verlustrücklage aufgefüllt?
Solange der Mindestbetrag noch nicht erreicht oder nach einer Entnahme noch nicht wieder erreicht ist, fließt ihr der volle Jahresüberschuss zu. Danach fließen mindestens 10 % des Überschusses zu, bis wieder 20 % der Beitragseinnahmen für eigene Rechnung erreicht sind.
Wie viel darf pro Jahr aus der Rücklage entnommen werden?
In einem Jahr dürfen nur bis zu 25 % der Gesamtsumme verwendet werden, und auch nur soweit die Rücklage den Betrag der Mindestrücklage nicht unterschreitet. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde kann in einzelnen Geschäftsjahren davon abgewichen werden.
Können neben der Verlustrücklage weitere Rücklagen gebildet werden?
Ja, neben der Verlustrücklage können andere Gewinnrücklagen (freie Rücklagen) gebildet werden.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Exclusiv 2026