Ob die Ammerländer Versicherung in der Privathaftpflicht leisten darf, hängt auch davon ab, ob geltende Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos dem entgegenstehen: Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange keine direkt anwendbaren Sanktionen der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland dem im Weg stehen. Auch bestimmte US-Sanktionen gegen den Iran können den Schutz beschränken, solange dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Versicherungsschutz besteht – unabhängig von den übrigen Vertragsbestimmungen – nur, soweit und solange dem keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen beziehungsweise Embargos entgegenstehen. Gemeint sind Sanktionen und Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen beziehungsweise Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden. Voraussetzung ist, dass dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nur so weit, wie keine Sanktionen oder Embargos entgegenstehen, die unmittelbar auf die Vertragsparteien anwendbar sind. Berücksichtigt werden dabei Maßnahmen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland. Auch US-Sanktionen gegen den Iran können den Schutz einschränken, allerdings nur, wenn dem keine europäischen oder deutschen Vorschriften entgegenstehen.
Häufige Fragen
Wann besteht trotz Vertrag kein Versicherungsschutz?
Der Schutz besteht nur, soweit und solange dem keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der EU oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Spielen auch US-Sanktionen eine Rolle?
Ja. Auch von den Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassene Sanktionen oder Embargos können den Schutz einschränken – allerdings nur, soweit dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Gilt diese Regelung auch, wenn andere Vertragsbestimmungen etwas anderes sagen?
Die Embargobestimmung gilt unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen, sie kommt also unabhängig von diesen zur Anwendung.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Exclusiv 2026