Bei der Privathaftpflicht der Ammerländer Versicherung startet der Versicherungsschutz zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein festgelegt ist. Wichtig dabei: Der Beginn steht unter dem Vorbehalt, dass der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz Ihrer Versicherung setzt zu dem Zeitpunkt ein, der im Versicherungsschein steht. Voraussetzung ist allerdings, dass der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Wird dieser Beitrag verspätet oder gar nicht gezahlt, greifen dafür gesonderte Regelungen zu den Folgen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt mein Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der in Ihrem Versicherungsschein angegeben ist.
Gilt der Beginn des Schutzes uneingeschränkt?
Nein. Der Beginn steht unter dem Vorbehalt der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Dann greifen die gesonderten Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Exclusiv 2026