Wo die Privathaftpflicht der Ammerländer Versicherung greift, klärt der räumliche Geltungsbereich: Versichert sind Schadenereignisse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union sowie in der Schweiz, in Norwegen, Island oder Liechtenstein eintreten. Diese Regelung gilt abweichend von der allgemeinen Bestimmung zum Geltungsbereich und legt damit fest, in welchen Ländern der Versicherungsschutz besteht.
Versicherungsschutz besteht für Schadenereignisse, die in einem der folgenden Länder eintreten:
- in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union
- in der Schweiz
- in Norwegen
- in Island
- in Liechtenstein
Diese Regelung gilt abweichend von der allgemeinen Bestimmung zum Geltungsbereich.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt für Schäden, die in bestimmten Ländern eintreten. Dazu gehören alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Diese Festlegung weicht von der allgemeinen Regelung zum Geltungsbereich ab.
Häufige Fragen
In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht für Schadenereignisse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union sowie in der Schweiz, in Norwegen, Island oder Liechtenstein eintreten.
Ist die Schweiz vom Versicherungsschutz erfasst?
Ja, Schadenereignisse, die in der Schweiz eintreten, sind vom Versicherungsschutz erfasst. Ebenso Norwegen, Island und Liechtenstein zusätzlich zu den EU-Mitgliedsstaaten.
Gilt hier eine besondere Regelung zum Geltungsbereich?
Ja, diese Bestimmung zum räumlichen Geltungsbereich gilt abweichend von der allgemeinen Regelung zum Geltungsbereich.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Exclusiv 2026