Wer als Privatperson erlaubt Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschosse besitzt oder nutzt, ist über die Privathaftpflicht der Ammerländer Versicherung im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht abgesichert; nicht mitversichert bleiben allerdings der Gebrauch zu Jagdzwecken und der Einsatz bei strafbaren Handlungen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie von Munition und Geschossen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist:
- der Gebrauch zu Jagdzwecken
- der Gebrauch zu strafbaren Handlungen
Was bedeutet das konkret?
Wer erlaubt Hieb-, Stoß- oder Schusswaffen sowie Munition und Geschosse privat besitzt oder nutzt, ist über den Versicherungsschutz abgesichert. Kommt es dabei zu einem Schaden, greift die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers. Kein Schutz besteht jedoch, wenn die Waffen zur Jagd oder für strafbare Handlungen eingesetzt werden.
Häufige Fragen
Sind Waffen im privaten Besitz über die Privathaftpflicht mitversichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Besitz und dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen.
Besteht Versicherungsschutz auch bei der Jagd?
Nein, der Gebrauch zu Jagdzwecken ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Was gilt, wenn die Waffe bei einer Straftat eingesetzt wird?
Der Gebrauch zu strafbaren Handlungen ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Welche Arten von Waffen sind erfasst?
Erfasst sind Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschosse, jeweils im erlaubten privaten Besitz und Gebrauch.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Exclusiv 2026