Die Ammerländer Versicherung sichert in der Privathaftpflicht die gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson ab und schließt ausdrücklich Betrieb, Beruf, Dienst oder Amt aus. Mitversichert sind unter anderem selbstständige Nebentätigkeiten und Ferienjobs bis 10.000 Euro Jahresumsatz, Betriebspraktika und fachpraktischer Unterricht, Sachschäden an eitgeber oder eitskollegen sowie Tätigkeiten als Tageseltern, Babysitter oder Au-pair.
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson. Nicht versichert ist die Haftpflicht aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes.
Mitversicherung von nebenberuflichen Tätigkeiten / Ferienjob
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus selbstständigen, nebenberuflichen Tätigkeiten sowie aus Ferienjobs. Dies gilt bis zu einem Jahreshöchstumsatz beziehungsweise -verdienst von maximal 10.000,- EURO. Voraussetzung ist, dass hierfür kein Versicherungsschutz durch eine andere Haftpflichtversicherung besteht.
Bei dieser selbstständigen, nebenberuflichen Tätigkeit muss es sich handeln um:
- Verkauf auf Flohmärkten und Basaren
- Vertrieb von Kosmetik, Haushaltsartikeln, Bekleidung und Schmuck
- Erteilen von Nachhilfe- und Musikunterricht sowie von Fitnesskursen
- Mitwirken bei Karnevalsveranstaltungen
- Änderungsschneiderei, Handarbeiten
- Zeitungs-, Zeitschriften- und Prospektzustellung und Botendienste
- Annahme von Sammelbestellungen
- Markt- und Meinungsforschung, Daten- und Texterfassung, Übersetzungen
- die Betätigung als Alleinunterhalter, Friseur, Fotograf oder Gärtner
- Haushaltshilfen
Hierbei dürfen keine Angestellten beschäftigt werden.
Übersteigt der Jahres-Gesamtumsatz 10.000,- EURO, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Betriebspraktika / Fachpraktischer Unterricht / Haftpflichtansprüche von Arbeitgebern oder Arbeitskollegen
Betriebspraktika / Fachpraktischer Unterricht
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Teilnahme an einem Betriebspraktikum oder an fachpraktischem Unterricht (zum Beispiel an Fach-, Gesamt- und Hochschulen oder Universitäten). Eingeschlossen sind Schäden an Einrichtungen (auch Lehrmitteln) und Gebäuden. Ebenso versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an Laborgeräten (auch Maschinen) bis zur Deckungssumme.
Haftpflichtansprüche von Arbeitgebern oder Arbeitskollegen
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden aus betrieblich und arbeitsvertraglich veranlassten Tätigkeiten. Erfasst sind Sachschäden, die unmittelbar dem Arbeitgeber oder den Arbeitskollegen zugefügt werden. Die Entschädigung ist auf maximal 10.000,- EURO je Schadenereignis begrenzt. Ausgeschlossen bleiben Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen.
Tagesmutter- / Tageseltern- / Babysitter- / Au-pair-Tätigkeit
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tageseltern, Babysitter oder Au-pair. Dies gilt auch dann, wenn diese Tätigkeit beruflich oder gewerblich ausgeübt wird. Versichert sind Schäden, die die Tageskinder erleiden, insbesondere aufgrund von Verletzungen der Aufsichtspflicht.
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht auch für Schäden, die die Tageskinder untereinander oder gegenüber Dritten verursachen. Dies gilt nicht, wenn es sich um Geschwister handelt. Ebenfalls versichert sind Schäden der Tageskinder gegenüber den versicherten Personen wegen Personenschäden.
Erlangt das Kind Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Nicht versichert ist die Ausübung dieser Tätigkeit in Betrieben und Institutionen (zum Beispiel Kindergärten, Kindertagesstätten oder Kinderhorte).
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Abhandenkommen von Sachen und wegen Verlust von Geld der zu betreuenden Kinder.
Was bedeutet das konkret?
Die Privathaftpflicht schützt vor allem gegen Ansprüche aus dem privaten Alltag, nicht aus beruflichen oder betrieblichen Tätigkeiten. Für bestimmte kleine Nebentätigkeiten und Ferienjobs gibt es dennoch Schutz, allerdings nur bis zu einem Jahresumsatz von 10.000 Euro und ohne beschäftigte Angestellte. Zusätzlich sind Betriebspraktika, fachpraktischer Unterricht, bestimmte Sachschäden gegenüber Arbeitgeber oder Kollegen sowie die Betreuung von Kindern als Tageseltern, Babysitter oder Au-pair mitversichert – jeweils mit klaren Grenzen und Ausschlüssen.
Häufige Fragen
Sind auch nebenberufliche Tätigkeiten über die Privathaftpflicht abgesichert?
Ja, bestimmte selbstständige, nebenberufliche Tätigkeiten und Ferienjobs sind bis zu einem Jahreshöchstumsatz beziehungsweise -verdienst von maximal 10.000 Euro mitversichert, sofern hierfür kein Schutz durch eine andere Haftpflichtversicherung besteht. Dabei dürfen keine Angestellten beschäftigt werden.
Was passiert, wenn der Jahresumsatz aus der Nebentätigkeit über 10.000 Euro liegt?
Übersteigt der Jahres-Gesamtumsatz 10.000 Euro, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Ist die Betreuung von Kindern als Tageseltern oder Babysitter versichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht als Tageseltern, Babysitter oder Au-pair ist versichert, auch bei beruflicher oder gewerblicher Ausübung, insbesondere für Schäden durch Verletzung der Aufsichtspflicht. Nicht versichert ist die Ausübung in Betrieben und Institutionen wie Kindergärten, Kindertagesstätten oder Kinderhorten.
Sind Schäden gegenüber dem Arbeitgeber oder Arbeitskollegen abgedeckt?
Sachschäden aus betrieblich und arbeitsvertraglich veranlassten Tätigkeiten, die unmittelbar dem Arbeitgeber oder den Arbeitskollegen zugefügt werden, sind bis maximal 10.000 Euro je Schadenereignis mitversichert. Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen bleiben ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Exclusiv 2026