Die Ammerländer Versicherung in der Privathaftpflicht ist als Verein tätig, der die Sach- und Unfallversicherung betreibt und daneben Versicherungen gegen festes Entgelt ohne Mitgliedschaft abschließen sowie aktive Rückversicherungen betreiben darf, wobei auf diese Geschäfte zusammen höchstens 15 % der Gesamtbeitragseinnahme entfallen dürfen; das Geschäftsgebiet erstreckt sich auf Deutschland und die übrigen EU-Staaten.
Der Verein betreibt die Sach- und Unfallversicherung. Darüber hinaus ist er berechtigt:
- Versicherungen gegen festes Entgelt so abzuschließen, dass der Versicherungsnehmer nicht Mitglied des Vereins wird,
- aktive Rückversicherungen zu betreiben.
Auf diese Versicherungen darf zusammen höchstens 15 % der Gesamtbeitragseinnahme entfallen.
Der Verein darf für übernommene Versicherungen Rückversicherungsverträge abschließen.
Der Verein hat das Recht, durch seine Organisation Versicherungen in allen Sparten zu vermitteln.
Das Geschäftsgebiet umfasst Deutschland sowie die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Staaten).
Was bedeutet das konkret?
Der Verein ist im Bereich der Sach- und Unfallversicherung tätig und darf zusätzlich Versicherungen gegen festes Entgelt anbieten, bei denen der Versicherungsnehmer nicht Mitglied wird, sowie aktive Rückversicherungen betreiben. Für diese Zusatzgeschäfte gilt eine Obergrenze von höchstens 15 % der Gesamtbeitragseinnahme. Außerdem kann der Verein für übernommene Versicherungen selbst Rückversicherungsverträge abschließen und über seine Organisation Versicherungen in allen Sparten vermitteln. Sein Geschäftsgebiet erstreckt sich auf Deutschland und die übrigen EU-Staaten.
Häufige Fragen
Welche Versicherungen betreibt der Verein?
Der Verein betreibt die Sach- und Unfallversicherung. Zusätzlich darf er Versicherungen gegen festes Entgelt ohne Mitgliedschaft des Versicherungsnehmers abschließen und aktive Rückversicherungen betreiben.
Gibt es eine Grenze für Versicherungen gegen festes Entgelt und aktive Rückversicherungen?
Ja, auf diese Versicherungen darf zusammen höchstens 15 % der Gesamtbeitragseinnahme entfallen.
In welchem Gebiet ist der Verein tätig?
Das Geschäftsgebiet umfasst Deutschland sowie die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Staaten).
Darf der Verein auch Versicherungen anderer Sparten anbieten?
Der Verein hat das Recht, durch seine Organisation Versicherungen in allen Sparten zu vermitteln, und darf für übernommene Versicherungen Rückversicherungsverträge abschließen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Exclusiv 2026