Bei der Forderungsausfalldeckung der Ammerländer Versicherung in der Privathaftpflicht besteht Versicherungsschutz bis zur Höhe der titulierten Forderung, wobei die Leistung bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssummen begrenzt bleibt. Der schadensersatzpflichtige Dritte kann keine eigenen Ansprüche aus dem Vertrag geltend machen.
Der Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die Versicherungssummen begrenzt, die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbart wurden. Diese Begrenzung gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
Was bedeutet das konkret?
Die Forderungsausfalldeckung leistet höchstens bis zur Höhe der titulierten Forderung. Dabei bildet die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme die Obergrenze für jeden Versicherungsfall – auch wenn mehrere Personen entschädigungspflichtig sind. Der Dritte, der den Schaden verursacht hat und zum Schadensersatz verpflichtet ist, kann aus diesem Vertrag keine eigenen Rechte ableiten.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag zahlt die Forderungsausfalldeckung?
Der Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung, jedoch begrenzt auf die vereinbarte Versicherungssumme.
Gilt die Höchstgrenze auch, wenn mehrere Personen ersatzpflichtig sind?
Ja. Die Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt, auch wenn sich der Schutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Kann der schadensersatzpflichtige Dritte Ansprüche aus dem Vertrag geltend machen?
Nein. Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Exclusiv 2026