Bei der Ammerländer Versicherung in der Privathaftpflicht trifft die Mitgliedervertretung ihre Beschlüsse in ordentlichen und außerordentlichen Versammlungen. Die ordentliche Versammlung findet jedes Jahr innerhalb der ersten acht Monate statt und wird vom Vorstand schriftlich einberufen. Über die Verhandlungen wird ein notarielles Protokoll geführt, und eine außerordentliche Versammlung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Verhandlungen und Beschlüsse der Mitgliedervertretung werden in ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedervertreterversammlungen gefasst.
Die ordentliche Mitgliedervertreterversammlung findet alljährlich innerhalb der ersten acht Monate statt.
Die Mitgliedervertreterversammlung wird vom Vorstand schriftlich einberufen. Dabei werden Zeit, Ort und Tagesordnung angegeben. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 121 ff. des Aktiengesetzes.
Über die Verhandlungen der Mitgliedervertreterversammlung ist ein notarielles Protokoll aufzunehmen.
Außerordentliche Mitgliedervertreterversammlungen finden statt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Der Aufsichtsrat oder der Vorstand beschließt dies.
- Mindestens ein Drittel der gewählten Mitgliedervertreter beantragt dies schriftlich.
Die Mitgliedervertreterversammlung findet vorzugsweise am Sitz des Vereines statt.
Was bedeutet das konkret?
Die Mitgliedervertretung fasst ihre Beschlüsse in Versammlungen, die es in ordentlicher und außerordentlicher Form gibt. Die ordentliche Versammlung tritt jedes Jahr in den ersten acht Monaten zusammen und wird vom Vorstand schriftlich mit Zeit, Ort und Tagesordnung einberufen. Über die Verhandlungen wird ein notarielles Protokoll erstellt. Eine außerordentliche Versammlung kann durch Aufsichtsrat oder Vorstand beschlossen oder von mindestens einem Drittel der gewählten Mitgliedervertreter schriftlich beantragt werden.
Häufige Fragen
Wie oft findet die ordentliche Mitgliedervertreterversammlung statt?
Sie findet jedes Jahr innerhalb der ersten acht Monate statt.
Wer beruft die Versammlung ein und was muss dabei angegeben werden?
Die Versammlung wird vom Vorstand schriftlich einberufen, unter Angabe von Zeit, Ort und Tagesordnung.
Unter welchen Voraussetzungen kommt eine außerordentliche Versammlung zustande?
Wenn der Aufsichtsrat oder der Vorstand dies beschließt oder wenn mindestens ein Drittel der gewählten Mitgliedervertreter dies schriftlich beantragt.
Wird über die Versammlung ein Protokoll geführt?
Ja, über die Verhandlungen der Mitgliedervertreterversammlung ist ein notarielles Protokoll aufzunehmen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Exclusiv 2026