Bei der Ammerländer Versicherung führt der Vorstand die laufenden Geschäfte des Vereins und übernimmt dabei zentrale Aufgaben rund um die Privathaftpflicht: Er entscheidet über die Aufnahme und Kündigung von Mitgliedern, setzt die Versicherungsbeiträge fest, ändert die allgemeinen Versicherungsbedingungen, legt das Vereinsvermögen an und setzt die Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung um.
Dem Vorstand obliegt die laufende Geschäftsführung des Vereins. Hierzu zählen unter anderem folgende Aufgaben:
- die Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder
- die Entscheidung über die Kündigung von Mitgliedern
- die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung
- die Anlegung des Vereinsvermögens
- die Festsetzung der Versicherungsbeiträge
- die Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen
Ausgenommen sind Aufgaben, die gemäß Satzung ausdrücklich vom Aufsichtsrat oder der Mitgliedervertreterversammlung zu beschließen sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Vorstand kümmert sich um das Tagesgeschäft des Vereins. Dazu gehört unter anderem, über die Aufnahme und Kündigung von Mitgliedern zu entscheiden, die Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung umzusetzen, das Vereinsvermögen anzulegen, die Versicherungsbeiträge festzulegen und die allgemeinen Versicherungsbedingungen zu ändern. Aufgaben, die laut Satzung dem Aufsichtsrat oder der Mitgliedervertreterversammlung vorbehalten sind, fallen jedoch nicht in seinen Zuständigkeitsbereich.
Häufige Fragen
Welche Aufgaben übernimmt der Vorstand des Vereins?
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte. Dazu gehören unter anderem die Entscheidung über Aufnahme und Kündigung von Mitgliedern, die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung, die Anlegung des Vereinsvermögens, die Festsetzung der Versicherungsbeiträge und die Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Wer legt die Höhe der Versicherungsbeiträge fest?
Die Festsetzung der Versicherungsbeiträge gehört zu den Aufgaben des Vorstandes.
Darf der Vorstand über alle Angelegenheiten des Vereins entscheiden?
Nein. Ausgenommen sind Aufgaben, die gemäß Satzung ausdrücklich vom Aufsichtsrat oder der Mitgliedervertreterversammlung zu beschließen sind.
Wer entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder?
Die Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder liegt beim Vorstand.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Exclusiv 2026