Bei der Ammerländer Versicherung in der Privathaftpflicht ist die Mitgliedschaft direkt an den Versicherungsvertrag gekoppelt: Sie beginnt mit dem Abschluss des Vertrages und endet, sobald dieser ausläuft. Wer ausscheidet, hat keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages und endet mit dessen Ablauf.
Ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Was bedeutet das konkret?
Die Mitgliedschaft ist unmittelbar mit dem Versicherungsvertrag verknüpft. Sie entsteht, wenn der Vertrag abgeschlossen wird, und sie endet, wenn der Vertrag ausläuft. Wer aus der Mitgliedschaft ausscheidet, kann keine Ansprüche auf das Vermögen des Vereins geltend machen.
Häufige Fragen
Wann beginnt die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages.
Wann endet die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft endet mit dem Ablauf des Versicherungsvertrages.
Haben ausgeschiedene Mitglieder einen Anspruch auf das Vereinsvermögen?
Nein, ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Exclusiv 2026