Wie lange läuft die Privathaftpflicht der Ammerländer Versicherung und wann endet sie? Der Vertrag gilt für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit automatisch um je ein Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Ebenso geregelt sind kürzere Laufzeiten, das Kündigungsrecht bei mehrjährigen Verträgen und das Ende bei Wegfall des versicherten Interesses.
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag läuft zunächst für die im Versicherungsschein genannte Zeit. Beträgt die Laufzeit mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht rechtzeitig – spätestens drei Monate vor Ablauf – gekündigt wird. Kürzere Verträge enden von selbst zum vereinbarten Termin, und bei Verträgen über drei Jahre besteht ein besonderes Kündigungsrecht. Fällt das versicherte Interesse dauerhaft weg, endet der Vertrag insoweit, sobald der Versicherer davon erfährt.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eine Kündigung zugegangen ist.
Muss ich einen Vertrag mit weniger als einem Jahr Laufzeit kündigen?
Nein. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Wann kann ich einen Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeit kündigen?
Der Versicherungsnehmer kann zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Was passiert, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Fällt ein versichertes Interesse nach Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Exclusiv 2026